Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich Zuhause aufnehmen, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen.
- Häufig erweitern die Anbieter bestehende Versicherungspolicen kostenlos für Geflüchtete.
- Erfragen Sie die entsprechenden Konditionen am besten aktiv bei Ihrer Versicherungsgesellschaft und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.
Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufnehmen, erhalten Sie von Ihrer Versicherung häufig kostenlos einen erweiterten Versicherungsschutz. Einige Gesellschaften passen den Versicherungsschutz einfach automatisch an. Um sicher zu gehen, sollten Sie jedoch unbedingt bei Ihrer Versicherung nachfragen und sich den erweiterten Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Ihnen folgende Policen genauer unter die Lupe zu nehmen:
- Bei der Privathaftpflichtversicherung kann der vereinbarte Versicherungsumfang auf die aufgenommenen Geflüchteten ausgedehnt werden. In einigen Kommunen ist es auch möglich, eine Sammelversicherung abzuschließen. Dabei zahlt die Gemeinde einen Pauschalbetrag für alle aufgenommenen Menschen an den kooperierenden Versicherer.
- Im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung können mitgebrachte Haustiere mitversichert werden.
- Viele Rechtsschutzversicherer unterstützen ukrainische Bürger:innen sowie Helfende mit einer kostenlosen Erstberatung.
- Über die Hausratversicherung sind typische Alltags- und Hausratgegenstände der Geflüchteten als fremdes Eigentum in den Versicherungsschutz eingeschlossen – so wie es eigene Gegenstände wie neu gekaufte Kleidung auch sind. Allerdings darauf achten, dass gegebenenfalls die Versicherungssumme erhöht wird.
- Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es unseres Erachtens keinen Grund für eine Anpassung durch den Versicherer, wenn Geflüchtete aus der Ukraine in die eigene Wohnung aufgenommen werden.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: In Anbetracht der Notlage der Flüchtenden aus der Ukraine übernehmen laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden. Im Falle eines Unfalls gilt für Geschädigte dann die Mindestdeckungssumme. Diese liegt für Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte.
Weitere Informationen für Geflüchtete und Helfer unter: https://www.verbraucherzentrale.de/fluechtlingshilfe
Kommentar hinterlassen