Die Europäische Kommission hat angekündigt, dem Libanon Finanzhilfen in Höhe von etwa einer Milliarde Euro zu gewähren, um die Migration syrischer Flüchtlinge, die derzeit im Libanon leben, zu kontrollieren. Diese Unterstützung wird im Zeitraum von 2023 bis 2027 bereitgestellt. Die Entscheidung wurde von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Beirut bekannt gegeben, wo sie Gespräche mit dem libanesischen Premierminister Najib Mikati und dem zyprischen Präsidenten Nikos Christodoulidis führte.
Die EU zielt darauf ab, die illegale Migration zu bekämpfen und gleichzeitig Schleuserkriminalität zu unterbinden. Zusätzlich verpflichtet sich die EU, legale Migrationswege nach Europa offen zu halten und eine geordnete Umsiedlung von Flüchtlingen aus dem Libanon in die EU zu fördern.
Ein Teil der finanziellen Mittel ist speziell für die Stärkung der libanesischen Streitkräfte und anderer Sicherheitsorgane vorgesehen. Ursula von der Leyen betonte, dass die Förderung hauptsächlich der Verbesserung der Ausrüstung und der Ausbildung im Bereich der Grenzverwaltung dienen soll.
Darüber hinaus sollen die Finanzhilfen dazu beitragen, das Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen im Libanon zu verbessern, was die Lebensqualität der Bevölkerung erhöhen und zur allgemeinen Stabilität des Landes beitragen soll.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wurde besonders von Zypern, einem EU-Mitgliedstaat, der nur etwa 160 Kilometer von der libanesischen Küste entfernt liegt, hervorgehoben. Der zyprische Präsident Christodoulidis wies darauf hin, dass seit Beginn des Jahres bereits rund 4.000 syrische Flüchtlinge aus dem Libanon angekommen sind, ein signifikanter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als im ersten Quartal nur 78 Ankünfte verzeichnet wurden. Obwohl diese Zahl im Vergleich zu anderen Mittelmeerländern relativ niedrig ist, stellt sie gemessen an der Einwohnerzahl Zyperns eine erhebliche Belastung dar.
Die EU setzt also mit diesen Maßnahmen ein starkes Zeichen für eine koordinierte und humane Migrationspolitik, die sowohl die Bedürfnisse der Flüchtlinge als auch die Sicherheitsanforderungen der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt
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