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Fluggast und Rechte

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Die Ergebnisse einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen in allen Bundesländern belegen, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen, Ausfällen oder anderen Störungen die EU-weit geltenden Rechte betroffener Fluggäste häufig missachten.

„Die Fluggäste wurden in den meisten Fällen weder ausreichend informiert noch erhielten sie ihnen zustehende Betreuungsleistungen oder gar Ausgleichszahlungen“, so Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dies ergab eine bundesweite Online-Befragung aller Verbraucherzentralen, an der sich 1.122 Verbraucher, davon zweihundert niedersächsische, beteiligt haben.

Tatsächlich haben Flugreisende bei Flügen von oder zu EU-Flughäfen oftmals Ansprüche, die seit 2005 EU-weit geregelt sind. Danach steht ihnen bei Flugstörungen das Recht auf rechtzeitige und angemessene Informationen durch die Fluggesellschaften zu sowie je nach Strecke und Zeitverzug eine Betreuung mit Verpflegung, Kommunikationsangeboten, Beförderung und Unterkunft; sogar auf Entschädigungszahlungen für entstandene Unannehmlichkeiten gibt es einen Rechtsanspruch.

Die wichtigsten Ergebnisse:
Nur knapp jedem Dritten wurden überhaupt irgendwelche Leistungen angeboten; fast die Hälfte der betroffenen Fluggäste aus Niedersachsen erhielt rein gar nichts, obwohl nach Einschätzung der Verbraucherschützer fast durchweg berechtigte Ansprüche bestanden.
Selbst diese überwiegend erst auf Nachfrage angebotenen Leistungen blieben häufig unter dem geregelten Niveau.
Die Airlines informierten ihre niedersächsischen Passagiere nur in jedem fünften Fall aktiv und meistens erst unmittelbar vor Abflug.
Beschwerden bearbeiteten sie oft sehr zögerlich oder gar nicht und nur in zwei Prozent der Fälle verlief die Rechtsdurchsetzung reibungslos.

Die Verbraucherzentralen fordern deshalb neben einer konsequenteren Rechtsdurchsetzung seitens des Luftfahrtbundesamtes und der Bundesregierung auch die korrekte Umsetzung der EU-Verordnung von den Airlines.

Fluggäste sollten sich bereits vor einer Buchung aktiv über ihre Rechte informieren. Hilfestellung gibt dabei eine die Aktion begleitende Ausstellung in den größeren Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Die Ergebnisse der bundesweiten sowie niedersächsischen Umfrage können am Schluss dieses Dokumentes heruntergeladen werden.
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