Fluggesellschaften haften nicht für Ausfälle durch Klimaproteste

Published On: Montag, 29.07.2024By Tags:

Klimaaktivisten haben kürzlich Flughäfen in Köln, Frankfurt und Wien durch Protestaktionen lahmgelegt. Bei solchen außergewöhnlichen Umständen müssen Fluglinien laut Experten nicht für zusätzliche Kosten durch Verspätungen oder Ausfälle aufkommen.

Eine Familie aus Meiningen erlebte die Folgen in Frankfurt, als ihr Anschlussflug wegen Protesten gestrichen wurde. Sie mussten eine Nacht im Hotel verbringen und Notwendigkeiten einkaufen, da ihr Gepäck nicht auffindbar war. Die entstandenen Mehrkosten von über 700 Euro werden voraussichtlich nicht erstattet.

Rechtsanwältin Melany Buchberger-Golabi bestätigt, dass Fluggesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder eben Klimaprotesten nicht für Kosten haften müssen.

Allerdings sind Fluglinien laut Europäischem Gerichtshof verpflichtet, Passagiere schnellstmöglich an ihr Ziel zu bringen. Dies kann alternative Beförderungsmittel wie Flüge anderer Airlines, Bus, Zug oder Taxi einschließen. Die Kosten für solche Alternativen müssen von den Fluggesellschaften übernommen werden.

Betroffene Passagiere können also zumindest mit einer Rückerstattung ihrer alternativen Reisekosten rechnen, nicht aber mit einer Entschädigung für andere entstandene Zusatzkosten.

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