Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat per Verordnung die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Binären Optionen („Binary Options“) an Privatkunden untersagt sowie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanziellen Differenzgeschäften („Contracts for Differences, CFDs) an Privatkunden massiv eingeschränkt.
Sie stellt dadurch sicher, dass die von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) seit 2. Juli 2017 (Binäre Optionen) sowie 1. August 2018 (CFD) europaweit verhängten, zeitlich aber befristeten diesbezüglichen Produktinterventionsmaßnahmen in Österreich weiterhin nahtlos anzuwenden sind.
Die Beschränkungen im Vertrieb von Differenzkontrakten (CFDs) betreffen Hebelbegrenzungen, eine zu hinterlegende Sicherheitsleistung in Verbindung mit einem Glattstellungsschutz, einen Negativsaldoschutz und das Verbot von Anreizprogrammen.
Zusätzlich müssen Werbe- und Verkaufsmaterialien zu CFDs verständliche und deutliche Risikowarnungen enthalten.
„Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Kleinanleger vor für sie unberechenbaren Risiken und Verlusten“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Die Anwendung dieser neuen rechtlichen Möglichkeiten hat sich bereits unter dem ESMA-Regime bewährt, wir führen den Schutz der Kleinanleger nun auf nationaler Ebene weiter.“
Die diesbezügliche „FMA-Produktinterventionsverordnung“ (FMA-PIV), die diese Maßnahmen zum Schutz der Privatanleger im Detail regelt, trat am 15.05.2019 in Kraft und ist auf binäre Optionen sowie finanzielle Differenzgeschäfte anwendbar, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.
Den Text der Verordnung sowie weitere Informationen zu Binären Optionen sowie Differenzkontrakten finden Sie auf der Website der FMA unter folgendem Link: https://www.fma.gv.at/fma-produktinterventionsverordnung-veroeffentlicht/
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