Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte belief sich im 2. Quartal 2015 auf 18, ein Rückgang um 11 im Vergleich zum 2. Quartal 2014. Zudem wurden, wie auch im Vergleichszeitraum des Vorjahres, 44 Nachträge gebilligt. Zwei Billigungsverfahren wurden eingestellt (Q2 2014: 1). Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.
Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q2 2015: 3 / Q2 2014: 3), Wohnbaubanken (Q2 2015: 1 / Q2 2014: 3), Basisprospekte (Q2 2015: 13 / Q2 2014: 16) und Anleihen (Q2 2015: 0 / Q2 2014: 1).
Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 2. Quartal 2015 wurden der FMA von Schwesterbehörden 139 Prospekte (Q2 2014: 136) und 358 Nachträge (Q2 2014: 332) notifiziert. Die FMA notifizierte ihrerseits 11 Prospekte (Q2 2014: 12) und 21 Nachträge (Q2 2014: 31).
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 2. Quartal 2015 eine Verwaltungsstrafe (Q2 2014: 2) und brachte vier Anzeigen (Q2 2014: 1) bei der Staatsanwaltschaft ein.
Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter
www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte.html
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