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Startseite Vorsicht FMA - LI FMA Liechtenstein: Bekanntmachung über das Erlöschen einer Zulassung – VTM International Fundmanagement AG
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FMA Liechtenstein: Bekanntmachung über das Erlöschen einer Zulassung – VTM International Fundmanagement AG

Didgeman / Pixabay
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Zulassung der VTM International Fundmanagement AG erloschen

22.08.2024

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) gibt bekannt, dass die VTM International Fundmanagement AG, ansässig in Bangarten 22, Vaduz, per 1. Juli 2024 freiwillig auf ihre Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) gemäß dem AIFM-Gesetz (AIFMG) verzichtet hat. Diese Zulassung wurde der Gesellschaft ursprünglich am 8. Februar 2018 erteilt.

Durch den schriftlichen Verzicht der VTM International Fundmanagement AG erlosch die Zulassung nach Art. 50 Abs. 1 Bst. a AIFMG in Verbindung mit Art. 35 Abs. 3 der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) mit Wirkung zum 1. Juli 2024.

Mit dem Erlöschen der Zulassung ist die VTM International Fundmanagement AG nicht mehr befugt, Tätigkeiten gemäß Art. 29 AIFMG auszuüben oder als Vermittler solcher Tätigkeiten aufzutreten. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft ihre bisherigen Geschäftstätigkeiten als AIFM in Liechtenstein eingestellt hat und keine weiteren Dienste in diesem Bereich anbieten darf.

Diese Entscheidung markiert das Ende einer Ära für die VTM International Fundmanagement AG im Bereich des alternativen Fondsmanagements, und die FMA wird weiterhin die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften überwachen, um die Integrität und Stabilität des Finanzmarktes in Liechtenstein zu gewährleisten.

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