Das EWR-Verbriefungsdurchführungsgesetz (EWR-VDG) ist am 1. November 2022 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung. Die damit im Zusammenhang stehende Verordnung (EU) 2017/2401, die insbesondere die Eigenmittelanforderung an eine Bank für Verbriefungspositionen neu regelt, ist ebenfalls am 1. November 2022 in Kraft getreten bzw. soweit erforderlich im Bankengesetz umgesetzt worden.Damit tritt in Liechtenstein und im EWR erstmals ein einheitlicher, sektorübergreifender Regulierungsrahmen für Verbriefungen in Kraft. Der Regulierungsrahmen schafft eine Diversifikation von Finanzierungsquellen für Unternehmen und Refinanzierungsmöglichkeiten für Finanzmarktteilnehmer, die sich positiv auf die Realwirtschaft auswirken kann. Es stehen die Instrumente der traditionellen (true-sale) und der synthetischen Verbriefung zur Verfügung. Die Einhaltung der Kriterien für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefung) obliegt einem dazu qualifizierten Dritten, der von der FMA zur Erbringung dieser Dienstleistung zuzulassen ist.
Die FMA ist die zuständige Aufsichtsbehörde und mit der Beaufsichtigung der Einhaltung aller Sorgfaltspflichten und Meldepflichten sowie der Angemessenheit der Risikoüberwachung der Verbriefungsteilnehmer verantwortlich. Sämtliche Informationen werden zentral in Verbriefungsregister gesammelt und verwahrt. Verbriefungsregister bedürfen einer Zulassung der ESMA und werden von dieser beaufsichtigt.
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