Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
Die Hyperion Asset Management AG, Landstrasse 382, 9495 Triesen, hat per 30. September 2023 schriftlich auf die am 9. Dezember 2013 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.
Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 30. September 2023 erloschen.
Die Hyperion Asset Management AG, Triesen, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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