Die FMA hat die FMA-Mitteilung 2013/07 betreffend die Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit überarbeitet. Grund für diese Anpassung war die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD V) in das liechtensteinische Recht mittels Abänderung des Bankengesetzes sowie weiterer Gesetze und die Veröffentlichung der aktualisierten Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2021/06).
Die Mitteilung wurde darüber hinaus um zusätzliche Ausführungen betreffend die herrschende FMA-Verwaltungspraxis bei der Eignungsbeurteilung von Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitgliedern sowie Inhabern von Schlüsselfunktionen erweitert.
Kommentar hinterlassen