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Startseite Vorsicht FMA FMA Österreich warnt: Keine Berechtigung für JustTwoTrade zum Finanzhandel
FMAVorsicht

FMA Österreich warnt: Keine Berechtigung für JustTwoTrade zum Finanzhandel

Leovinus (CC0), Pixabay
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Web: justtwo.trade
E-Mail: info@justtwo.trade, accounts@justtwo.trade, support@justtwo.trade

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt eindringlich vor den Angeboten des Anbieters JustTwoTrade, der ohne die erforderliche Lizenz in Österreich Bankgeschäfte und den Handel mit Finanzinstrumenten anbietet. Das Unternehmen verfügt nicht über die notwendige Konzession für Bankgeschäfte und ist somit nicht befugt, Dienstleistungen im Finanzinstrumentenhandel gemäß § 1 Abs 1 Z 7 lit c des Bankwesengesetzes (BWG) anzubieten.
Hinweis zur Verwechslungsgefahr

Die FMA weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass es zu Verwechslungen mit lizenzierten Anbietern kommen könnte. Anleger sollten daher sorgfältig prüfen, ob der Anbieter tatsächlich über eine FMA-Zulassung verfügt.
Achtung bei Finanzdienstleistungen ohne FMA-Genehmigung

In Österreich dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer offiziellen Genehmigung der FMA angeboten werden. Die FMA stellt klar, dass Angebote ohne die entsprechende Erlaubnis nicht den strengen gesetzlichen Auflagen unterliegen und potenziell unsicher sind. Interessierte Anleger können die Unternehmensdatenbank der FMA nutzen, um zu prüfen, ob ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert und zugelassen ist.

Diese Veröffentlichung erfolgt gemäß § 4 Abs 7 BWG

Hier die Original-Meldung der FMA Österreich:

Die FMA warnt vor Angeboten der JustTwoTrade

Web: https://justtwo.trade
E-Mail: info@justtwo.trade
accounts@justtwo.trade
support@justtwo.trade

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher den Handel mit Finanzinstrumenten nach § 1 Abs 1 Z 7 lit c Bankwesengesetz nicht anbieten.

Auf eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Anbieter von Finanzdienstleistungen wird hingewiesen.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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