FMA Österreich warnt vor 3P-Consult – Kein rechtlich zulässiger Anbieter von Wertpapierdienstleistungen

Published On: Donnerstag, 05.09.2024By Tags: , ,

Dringende Investorenwarnung: Vorsicht vor Geschäften mit 3P-Consult

Bekanntmachung der FMA

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich warnt ausdrücklich vor dem Abschluss von Geschäften mit der Firma 3P-Consult, die angeblich in der Schweiz ansässig ist.

Webseite: www.3p-consult.net
E-Mail: info@3p-consult.net

Wichtiger Hinweis: Der Anbieter 3P-Consult ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Insbesondere ist es dem Unternehmen verboten, gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs 2 Z 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) durchzuführen oder gewerblich Aufträge bezüglich Finanzinstrumenten anzunehmen und zu übermitteln (§ 3 Abs 2 Z 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018).

Diese Warnung basiert auf den Bestimmungen des § 92 Abs 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018). Die FMA möchte betonen, dass Geschäfte mit nicht autorisierten Anbietern erhebliche Risiken bergen, einschließlich des Risikos des Totalverlustes investierter Mittel.

Handlungsempfehlung: Investoren und Verbraucher werden dringend gebeten, sich sorgfältig über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Finanzdienstleistern zu informieren und nur mit Anbietern zu kooperieren, die über die notwendige Genehmigung der FMA verfügen. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten wird empfohlen, eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen.

Schützen Sie Ihr Vermögen und agieren Sie verantwortungsbewusst im Finanzmarkt – im Zweifelsfall gilt: Lieber Vorsicht walten lassen, als ein unnötiges Risiko einzugehen.

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