Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute die aktualisierten „FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallsrisiken (FMA-MS-K)“ veröffentlicht.
Diese aktualisieren das aus dem Jahr 2005 stammende Regelwerk und passen es an die regulatorischen Änderungen und den Fortschritt im Risikomanagement an. Insbesondere wurde Kongruenz mit den seit 30. Juni 2021 geltenden „EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung“ hergestellt, die auf EU-Ebene einheitliche Anforderungen unter anderem für die interne Governanceund den Kontrollrahmen für die Kreditvergabe und den Kreditentscheidungsprozess festlegen. Neu ist unter anderem auch, dass die Anforderungen grundsätzlich für alle und somit auch für kleine Kreditinstitute gelten. Sofern die Zielerreichung gewährleistet bleibt, können die Anforderungen an das Kreditrisikomanagement und die Kreditvergabe bzw. -bearbeitung von kleinen Instituten jedoch proportional zur Größe des Instituts und zum Risikogehalt der betreffenden Geschäfte angewendet werden.
Die neuen FMA-MS-K finden ab 1. Juli 2022 Anwendung. Die aktualisierten FMA-MS-K sind abrufbar unter diesem Link
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