Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie wegen Verletzung von Bestimmungen des VZKG /ZaDiG gegen 5 im Tatzeitraum verantwortliche Vorstandsmitglieder sowie gegen 4 verantwortliche Beauftragte gem. § 9 Abs.2 VStG der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 480.000 € verhängt hat. Das Kreditinstitut hat u.a. entgegen § 17 VZKG seinen Kunden keinen funktionierenden Kontowechsel zur Verfügung gestellt. Weder im ZaDiG noch im VZKG ist eine Bestrafung der juristischen Person vorgesehen. Die Straferkenntnisse sind nicht rechtskräftig.
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