Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute, 17.08.2021, beim Handelsgericht Wien den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der „Autobank AG“ mit Sitz in 1100 Wien, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, gestellt.
Bereits am 30.07.2021 hat die FMA der Autobank AG per Bescheid gemäß § 7 Abs. 2 Z 4 Bankwesengesetz (BWG) die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und Frau Dkfm. Dorotea-E. Rebmann gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. b BWG zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissärin) bestellt.
Am 12.08.2021 informierte die Autobank die FMA mit Anzeige nach § 73 Abs. 1 Z 6 BWG, dass sie zahlungsunfähig ist, da die Einlagensicherung Austria GmbH Rückzahlungsansprüche in Höhe von rund € 72,9 Mio. fällig gestellt hat. Sie legte dar, dass die derzeit vorhandenen liquiden Mittel in Höhe von rund € 44,8 Mio. nicht ausreichen, die fällige Verpflichtung zu begleichen, und ihr dies auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein werde.
Überdies kann sich die Forderung der Einlagensicherung Austria GmbH in Abhängigkeit von deren Inanspruchnahme noch auf in etwa € 107 Mio. erhöhen, da Einlagen in dieser Höhe durch diese gesichert sind.
Die vorhandene Liquiditätslücke übersteigt das von der Rechtsprechung tolerierte Maß, weshalb die FMA per Gesetz den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Autobank beim zuständigen Gericht zu stellen hatte.
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