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FMA verhängt Aufsichtsmaßnahme gegen die EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Pflichtverletzungen im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (FM-GwG)

Geldwäsche | © Tumisu / Pixabay
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FMA verhängt Aufsichtsmaßnahme gegen die EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Pflichtverletzungen im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (FM-GwG)

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass gegen die EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT (EURAM) ein Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands gemäß § 31 Abs 1 Z 1 FM-GwG wegen Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) erlassen wurde.  Die EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT ist den Anforderungen des FM-GwG zur Erstellung der Risikoanalyse auf Unternehmensebene (§ 4 Abs. 1 und 2 FM-GwG) sowie der Risikoanalyse auf Einzelkundenebene (§ 6 Abs. 5 FM-GwG) und – darauf aufbauend – zur risikoorientierten Anwendung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten sowohl in Bezug auf die Errichtung von internen Systemen, als auch in Einzelfällen nicht nachgekommen.

Der EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT ist es bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes untersagt, Geschäftsbeziehungen jeglicher Art mit neuen Kunden sowie neue Verträge oder neue Produkte/neue Dienstleistungen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen abzuschließen (Neugeschäftsverbot). Der EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT wurde darüber hinaus aufgetragen, vor Ausführung jeglicher Transaktion für bestehende Kunden die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen gemäß FM-GwG bei diesen Kunden und Transaktionen gesondert zu überprüfen (Transaktionsfreigabe).

Der Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands gegen die EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT ist nicht rechtskräftig.

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