Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Alpenbank AG wegen zwei Verstößen gegen eine Unterrichtungspflicht nach dem Börsengesetz 2018
Veröffentlichungsdatum: 1. Dezember 2021 |
Kategorien:
- Sanktion
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Alpenbank AG eine Geldstrafe von 2.800,– Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen zweier Verstöße gegen eine Unterrichtungspflicht gemäß Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) erlassen hat. Konkret hat die Alpenbank AG es in zwei Fällen unterlassen, die FMA unverzüglich über das Vorliegen eines begründeten Verdachts, dass ein Auftrag oder Geschäft eines ihrer Kunden Marktmanipulation darstellt, zu unterrichten. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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