Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) durch Unterlassen einer Verdachtsmeldung sowie der nicht erfolgten Feststellung und Überprüfung sämtlicher wirtschaftlicher Eigentümer eines Kunden gegen die Bank Winter & Co AG als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 135.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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