Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen einen Director einer ausländischen Emittentin wegen Verletzungen von dessen Verpflichtungen in Bezug auf Eigengeschäfte (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG ) eine Geldstrafe von EUR 1.500,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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