FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verletzung von Bestimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz-FMABG) eine Geldstrafe von EUR 400,– verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss eines Scheingeschäfts (Crossing) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Kommentar hinterlassen