Startseite Vorsicht FMA FMA verlängert das Verbot für Leerverkäufe in bestimmten Finanzinstrumenten, die an der Wiener Börse notieren, und ändert es gleichzeitig ab.
FMA

FMA verlängert das Verbot für Leerverkäufe in bestimmten Finanzinstrumenten, die an der Wiener Börse notieren, und ändert es gleichzeitig ab.

AhmadArdity (CC0), Pixabay
Teilen

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verlängert das am 18.3.2020 per Verordnung erlassene, zeitlich befristete Verbot von Leerverkäufen bestimmter Finanzinstrumente, die an der Wiener Börse notieren, in abgewandelter Form bis 18. Mai 2020.

Während bisher Leerverkäufe bezogen auf jede einzelne Transaktion verboten waren, stellt die geänderte Verordnung nun durchgängig auf Nettoleerverkaufspositionen ab. Das Verbot bezieht sich nunmehr darauf, neue Nettoleerverkaufspositionen einzugehen oder bestehende Nettoleerverkaufspositionen zu erhöhen.

Betroffen sind davon nach wie vor alle Aktien, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen. Vom Verbot ausgenommen sind Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indizes beziehen oder auf einen Korb von Wertpapieren, der einen Index nachbildet. Die Verlängerung und geänderte Verordnung tritt mit morgen, 16. April 2020, in Kraft, und ist bis 18. Mai 2020 befristet. Das Vorgehen ist mit der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) akkordiert und erfolgt harmonisiert.

„Das befristete Leerverkaufsverbot in Aktien, die an der Wiener Börse notieren, ist wegen der andauernden und schwerwiegenden Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus unumgänglich und hat sich in der so schwierigen Situation bewährt.

Spekulative Leerverkäufe können Marktturbulenzen befeuern und zu erheblichen Risiken führen. Aber gerade jetzt muss die Stabilität der Finanzmärkte und der Erhalt des Vertrauens der Anleger in deren ordnungsgemäßes Funktionieren absoluten Vorrang haben. Unsere Maßnahme hat sich als unvermeidlich, effektiv und angemessen erwiesen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Den Volltext der Verordnung finden Sie als Download unter folgendem Link.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
FMAVorsicht

FMA warnt vor Aktivitäten der GPT Immediate GmbH

Veröffentlichungsdatum: 9. November 2024 Kategorie: Warnung BEKANNTMACHUNG Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt...

FMAVorsicht

FMA Österreich warnt: Keine Berechtigung für JustTwoTrade zum Finanzhandel

Web: justtwo.trade E-Mail: info@justtwo.trade, accounts@justtwo.trade, support@justtwo.trade Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt eindringlich...

FMA

FMA warnt vor Angeboten der Avax Markets: Keine Genehmigung für Bankgeschäfte in Österreich

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat eine Warnung zu den Angeboten der Avax...

FMA

FMA warnt vor unerlaubten Angeboten der E Life Bank

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) warnt vor den Angeboten der E Life Bank,...