Wir schätzen Ihre Privatsphäre
Wir verwenden Cookies, um Ihr Surferlebnis zu verbessern, personalisierte Anzeigen oder Inhalte einzusetzen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wenn Sie auf „Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Anwendung von Cookies zu.
Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.
Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind....
Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Veröffentlichungsdatum: 9. November 2024
Kategorie: Warnung
BEKANNTMACHUNG
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten der GPT Immediate GmbH:
Die GPT Immediate GmbH besitzt keine Erlaubnis zur Erbringung konzessionspflichtiger Bankgeschäfte in Österreich. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, den Handel mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c des Bankwesengesetzes (BWG) anzubieten.
Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 BWG.
Für den Betrieb von Bankgeschäften sowie die Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich ist eine Genehmigung der FMA erforderlich. Es gibt jedoch Anbieter, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Zulassung anbieten. Die FMA-Datenbank gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen in Österreich zugelassen ist.
3603 IN 2518/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Anno...
BeiDie RedaktionMittwoch, 23.04.202559 IE 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sömmerda...
BeiDie RedaktionDienstag, 22.04.20258 IN 618/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 17.04.2025Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 60/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...
BeiDie RedaktionMontag, 14.04.2025
Kommentar hinterlassen