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FMA warnt vor der Marktmanipulationsform „Pump and Dump“ – Insbesondere Kleinanleger werden durch vermeintlich heiße Tipps häufig geschädigt

kpuljek (CC0), Pixabay
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Marktmanipulation durch „Pump and Dump“

„Pump and Dump“ erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt versuchen die Akteure den Preis eines Wertpapiers, von dem sie zuvor selbst große Pakete – wenn nicht fast das gesamte Aktienkapital – zu niedrigsten Preisen gekauft haben, durch falsche oder irreführende Empfehlungen in die Höhe zu treiben. Die Empfehlungen werden über diverse Newsletter, Pressemeldungen und soziale Netzwerke verbreitet. Die Kaufempfehlung der Papiere erfolgt meist auf marktschreierische Weise.

„Ein Geheimtipp“, „die Veranlagungschance des Jahrhunderts“ sind nur einige der oft verwendeten Schlagworte. Gutgläubige Anleger, auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten, folgen diesen Empfehlungen. Durch deren Kauftätigkeit steigt meist innerhalb kürzester Zeit der Preis des Wertpapiers.

Im zweiten Schritt dieser manipulativen Handlung, wenn der Umsatz und der Kurs aufgrund der künstlich erzeugten Nachfrage gestiegen sind, verkaufen die Verfasser der Börsenbriefe, Social-Media-Empfehlungen und E-Mails ihre vor den Empfehlungen erworbenen Titel mit hohem Gewinn.

Das Abstoßen dieser großen Aktienpakete löst einen Kursabsturz des Finanzinstruments aus. Viele Anleger, die bei steigenden Preisen in den Wert investiert haben, bleiben mit Kursverlusten zurück.

Diese Form der Marktmanipulation findet häufig in weniger liquiden Wertpapieren statt. Gehandelt werden diese meist auf sogenannten Multilateral Trading Facilities(MTF). Da das börsennotierte Aktienvolumen relativ klein und die ordnungsgemäße Handelsaktivität gering ist, bedarf es nur weniger neuer Investoren, um den Preis und das gehandelte Volumen nach oben zu treiben.

Marktmanipulationen wie „Pump and Dump“ stellen einen strafrechtlichen bzw. einen verwaltungsstrafrechtlichen Straftatbestand dar und sind mit hohen Geldstrafen bzw. mit Freiheitsentzug belegt.

Wie sich Anleger schützen

Beim Kauf eines Wertpapiers, das in Börsenbriefen, Internet-Plattformen und -Foren oder via Social-Media empfohlen wird, muss der Anleger stets bedenken, dass diese die Meinung des Verfassers wiedergeben und oft von eigenen Interessen geleitet sind. Wie eine Einschätzung zustande kommt, sollte daher nachvollziehbar dargelegt sein. Fehlt es an solchen Fakten und gibt der Verfasser lediglich eine nicht weiter begründete, dafür aber außerordentlich positive Meinung kund, sollten die Alarmglocken schrillen. Dies gilt insbesondere, wenn extrem hohe Kursziele genannt werden.

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