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FMA warnt vor Geschäften mit Vourteige

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Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) warnt eindringlich vor dem Abschluss von Geschäften mit dem Anbieter Vourteige. Nach Angaben der Behörde bietet dieser Anbieter ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.

Details zu Vourteige

Die FMA stellt klar, dass Vourteige keine Berechtigung hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder den Handel mit Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 1 Z 7 lit. c des Bankwesengesetzes in Österreich anzubieten.

Rechtsgrundlage und Schutz der Verbraucher

Die Veröffentlichung der Warnung stützt sich auf § 4 Abs. 7 des Bankwesengesetzes (BWG). Die FMA betont, dass in Österreich alle Anbieter von Bankgeschäften, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen eine ausdrückliche Genehmigung der Behörde benötigen. Wer ohne diese Erlaubnis tätig wird, handelt illegal und stellt ein erhebliches Risiko für Verbraucher dar.

Was sollten Anleger beachten?

  1. Prüfen Sie die Seriosität: Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der FMA zugelassen ist, können jederzeit in der Unternehmensdatenbank der Behörde eingesehen werden.
  2. Vorsicht bei unerwarteten Angeboten: Anbieter, die hohe Renditen oder risikofreie Gewinne versprechen, sollten mit Vorsicht betrachtet werden.
  3. Keine sensiblen Daten preisgeben: Geben Sie keine persönlichen Informationen, Bankdaten oder Ausweisdokumente an unbekannte Anbieter weiter.

Fazit

Die FMA rät dringend davon ab, mit Vourteige Geschäfte abzuschließen. Der Anbieter agiert ohne die notwendige behördliche Erlaubnis und gefährdet damit das Vermögen von Anlegern. Sollten Sie bereits Geschäfte mit diesem Anbieter getätigt haben, wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen und die zuständigen Behörden zu informieren.

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