van Buren Investment Inc.
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. November 2015 teilt die FMA daher mit, dass die
van Buren Investment Inc.
1420 Watterson Road, Red Rock TX, USA 78662
Tel. 0015124817416
Fax 0015125191699
www.van-buren.org
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
Seit 2009 habe ich ein Depot bei der Van Buren Investment Inc. und muss auch beanstanden, dass österreichischen Anlegern zu wenig Interesse gezeigt wird. Die Geschäftsleitung der Van Buren hat nach meiner Rücksprache immer wieder folgendes dazu mitgeteilt“…….man erwäge keine Aquisation und Neukundengewinnung in Österreich.“
Ich finde das schon etwas enttäuschend, dass man dem Anleger aus Österreich keine Aufmerksamkeit bietet. Seither läuft mein Depot über dritte (Verwandte). Erfolgreich ja, aber über dritte? Muss nicht sein!!
Freundlichem Gruss
H. Kern/Wien