Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im Jahr 2021 112 Investorenwarnungen veröffentlicht. Das ist um ein Drittel – beziehungsweise 28 Investorenwarnungen – mehr als 2020. Ein Großteil der Warnmeldungen (81) betraf betrügerisch tätige Handelsplattformen, auf denen Dienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzprodukten wie binären Optionen und Differenzkontrakten sowie mit Krypto-Assets angeboten wurden.
Insgesamt bewarben mehr als 70 Prozent aller Anbieter, vor denen die FMA warnte, neben traditionellen Finanzprodukten auch Krypto-Assets. Wie bereits in den Vorjahren gab es auch im vergangenen Jahr einige Fälle, in denen sich sogenannte „Clone Firms“ fälschlicherweise als konzessionierte Unternehmen ausgaben.
„Wir empfehlen Anlegerinnen und Anlegern, vor einer Investition auf der FMA-Website zu überprüfen ob das betreffende Unternehmen über eine Konzession der FMA verfügt, und ob die FMA bereits vor dem Unternehmen gewarnt hat“, so der Vorstand der FMA Helmut Ettl und Eduard Müller. Es sei außerdem ratsam, vor einem Investment im Internet zu recherchieren ob möglicherweise bereits andere Geschädigte vor dem Unternehmen warnen.
Eine Investorenwarnung wird dann veröffentlicht, wenn eine Person dazu Anlass gegeben hat und eine öffentliche Information erforderlich ist. Zudem muss diese im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig sein. Inhalt solch einer Warnung ist die Information darüber, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter konzessionspflichtiger Geschäfte nicht berechtigt ist. Investorenwarnungen werden im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der FMA-Website veröffentlicht.
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