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Förderaufruf für die Umsetzung einer flächendeckenden behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung

stux (CC0), Pixabay
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Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge

Förderaufruf
für die Umsetzung einer flächendeckenden behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung

Vom 30. Januar 2023

Mit der Änderung des § 12a des Asylgesetzes, welcher mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage für die Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) geschaffen.

Die AVB soll von den Verbänden der freien Wohlfahrt und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt werden. Die dafür erforderlichen Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Förderprogramms als Zuwendungen vergeben.

In diesem Rahmen wird neben der AVB auch eine besondere Rechtsberatung für queere sowie weitere vulnerable Schutzsuchende umgesetzt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist als Bewilligungsbehörde für die Durchführung des Förderprogramms sowie für die Bearbeitung und Bewilligung der Förderanträge zuständig.

Fördergrundlage sind das Haushaltsgesetz für das Jahr 2023 und das Merkblatt zum Förderverfahren für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (Merkblatt AVB)*. PDF

Das Budget der AVB (Haushaltstitel 532 02) für das Haushaltsjahr 2023 beträgt insgesamt 20 000 000 Euro. Dabei sind 10 % der Fördermittel für die besondere Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende bestimmt.

Grundsätzlich haben die Träger einen möglichst hohen Eigenmittelanteil in die Finanzierung der AVB einzubringen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 7 % der gesamten förderfähigen Kosten betragen. Eine Eigenbeteiligung unterhalb des Mindestanteils kann nur zu den im Nummer 4.1 des Merkblattes AVB genannten Bedingungen zugelassen werden.

Die Förderung der AVB erfolgt als eine Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen. Finanzierungsart ist die Festbetragsfinanzierung.

Antragsverfahren:

Das Antragsverfahren gestaltet sich für das Förderjahr 2023 zweistufig:

Stufe 1: Die Förderinteressenten teilen anhand von formlosen Skizzierungen der angedachten AVB-Projekte sowie einer summarischen Darstellung der darin enthaltenen zuwendungsfähigen Ausgaben dem BAMF ihr Interesse an der Förderung mit.
Stufe 2: Nach Sichtung der Projektskizzen durch das Bundesamt werden die geeigneten Interessenten aufgefordert, die Förderanträge einzureichen. Dafür werden durch das Referat 62D formelle Antragsunterlagen zur Ver­fügung gestellt.

Hiermit werden die Förderinteressenten gebeten

bis zum 28. Februar 2023

dem BAMF ihre Projektskizzen vorzulegen.

Förderinteressenten, die in Dachverbänden organisiert sind, sollen an dem Zentralstellenverfahren teilnehmen. Alle Projekte eines Trägerverbandes sollen dabei gebündelt über die Zentralstelle des Verbandes übermittelt werden. Verbandsmitglieder sollen keine Anträge außerhalb des Zentralstellenverfahrens einreichen.

Förderzeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Für etwaige Fragen steht das Referat 62D des Bundesamtes gerne zur Verfügung.

Kontakt:

E-Mail:
AVB-Posteingang@bamf.bund.de
Postanschrift:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 62D
90343 Nürnberg
Nürnberg, den 30. Januar 2023

Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge

Im Auftrag
Thomas-Oliver Gimpel

*
Das Merkblatt ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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