Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Förderrichtlinie mFUND
Erster Aufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von
datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Kategorie
„kleine Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien/Konzeptstudien“
(Förderlinie 1)
1 Förderzweck und Fördergegenstand
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einschließlich seiner nachgeordneten Behörden verfügt über umfangreiche Datenbestände in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Umwelt, Klima und Wetter sowie Fachdaten für die jeweiligen Verkehrsträger. Um diesen „Datenschatz“ zu heben, hat das BMVI im Jahr 2016 das Förderprogramm mFUND („Modernitätsfonds“) aufgelegt. Die Nachfolge-Förderrichtlinie mFUND tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
Der Leitgedanke des Förderprogramms besteht darin, im Sinne eines Open-Data-Ansatzes allen interessierten Akteuren einen breiten Zugang zu den Daten des BMVI und seines Geschäftsbereichs zu ermöglichen und durch eine finanzielle Förderung aktiv die Entwicklung praxisnaher Anwendungen für innovative Datennutzungen anzustoßen. Seit Programmbeginn wurden rund 350 Projekte zur Förderung ausgewählt. Kurzbeschreibungen der mFUND-Projekte sind unter www.mfund.de zu finden.
Im Rahmen des ersten Förderaufrufs für die Förderlinie 1 können Projektskizzen für kleine Forschungsprojekte, Machbarkeitsstudien und Felduntersuchungen mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten eingereicht werden, die thematisch in den Geschäftsbereich des BMVI passen.
2 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht förderfähig. Förderinteressenten wird empfohlen, bei Fragen zu Fördervoraussetzungen und -bedingungen gegebenenfalls vor Skizzeneinreichung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen.
Die Förderung von Antragstellern ohne Sitz in Deutschland erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrags, auf den deutsches Recht Anwendung findet und der Regelungen entsprechend eines Zuwendungsbescheids an einen Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland enthält.
Liegen zwischen den Projektpartnern und/oder Unterauftragnehmern und/oder am Projekt beteiligten Dritten oder Partnern personelle bzw. organisatorische Überschneidungen vor (z. B. in Form von geteilten Arbeitsverträgen, Gesellschaftsanteilen, Aufsichtsratsposten, Beiräten etc.), ist dies transparent mit Skizzeneinreichung aufzuführen.
3 Art und Umfang der Förderung
Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 5.5 ff.
Die Fördermittel werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Unselbstständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung, Fördernehmer mit Sitz im Ausland auf Basis eines Zuwendungsvertrags.
Abweichend von der Förderrichtlinie können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten sowie einer Verbundförderung von bis zu 100 000 Euro eingereicht werden.
Abgrenzung gewerblicher/nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA
Mit Antragstellung muss eine Differenzierung des Projekts bzw. des individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung zwischen dem gewerblichen und dem nicht gewerblichen Bereich stattfinden. Maßgeblich für die Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung des Projekts bzw. der Projektverwertung. Findet das Projekt im gewerblichen Bereich statt, ist ein angemessener Eigenanteil im Sinne der AGVO1 Artikel 25 einzubringen.
Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich den Akteuren der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten. Davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG2-Institute.
Die Option einer Förderung auf Kostenbasis nach LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) ist nur dann möglich, wenn die regelkonforme LSP-Anwendung durch unabhängige Dritte (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Preisüberwachungen etc.) oder interne Prüfeinrichtungen oder Controllingeinheiten etc. nachgewiesen werden kann. Die entsprechenden Zuschläge (Personalgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten etc.) sind revisionssicher zu belegen.
Förderquoten
Die maximalen Förderquoten pro einzelnem Antragsteller betragen:
- –
-
bei AZK: 70 % (davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG-Institute),
- –
-
bei AZA: 100 %.
Der Verweis auf andere Förderprogramme bzw. Ressorts als Nachweis für die Anerkennung abweichender Regelungen ist nicht ausreichend.
KMU-Zuschläge
Entsprechend der AGVO sind für KMU Zuschläge zur Förderung möglich.
Der Skizzeneinreicher erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese ausgefüllt als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU):
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mFUND/mfund-kmu-erklaerung.html
4 Antragstellung, Verfahren und Fristen
Einreichung
- –
-
Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Die Einreichung einer Projektskizze im ersten Schritt ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.
- –
-
Skizzen bzw. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) einzureichen. Neben dem in easy-Online automatisch generierten Projektblatt sind folgende Unterlagen als Anlage mit hochzuladen:
- a)
-
Projektskizze im PDF-Format unter Nutzung der Gliederungsvorgabe (siehe unten) mit Dateisemantik: Skizzenakronym_Projektskizze_Versionsdatum.pdf
- b)
-
Gegebenenfalls KMU-Erklärung
(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mFUND/mfund-kmu-erklaerung.html)
- –
-
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier ist nicht erforderlich.
Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe
- –
-
Die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen an Projektskizzen sind in der Anlage des Förderaufrufs dargelegt.
- –
-
Die verbindliche Gliederungsvorgabe für Projektskizzen ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html - –
-
Projektskizzen der Förderlinie 1 dürfen einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) nicht überschreiten (gegebenenfalls zuzüglich kompakter Anlagen wie z. B. zu Vorergebnissen, Bonität etc.).
Auswahlverfahren
- –
-
Das Auswahlverfahren erfolgt laufend im Rahmen von Gutachtersitzungen.
- –
-
Das Nachreichen von Unterlagen, Korrekturen und/oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung sind ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zulässig.
- –
-
Der Zuwendungsgeber behält sich einen Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren/Antragsverfahren vor, wenn vorgegebene Fristen oder Zulieferungen nicht eingehalten werden.
- –
-
Weitere Informationen zum Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in den Nummern 7.1 ff. der Förderrichtlinie einzusehen.
Bewertungskriterien
- –
-
Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (BHO, Verwaltungsvereinbarung zur BHO) und der EU (AGVO) und die mFUND-Förderrichtlinie.
- –
-
Die Bewertungskriterien sind in der genannten Gliederungsvorgabe aufgeführt.
Laufzeit des Förderaufrufs
Projektskizzen können bis zum 31. Januar 2022 laufend eingereicht werden und werden in Gutachtersitzungen, die in der Regel im Abstand von zwei Wochen stattfinden, geprüft und gegebenenfalls zur Antragstellung ausgewählt.
5 Weiterführende Informationen, Beratung, technische Unterstützung
Gliederungsvorgabe und Hinweise zur Antragstellung
- –
-
Die verbindlich zu nutzende Gliederungsvorgabe für Projektskizzen finden Sie unter nachfolgendem Link:https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html
Förderrichtlinie
- –
-
Die Förderrichtlinie „mFUND“ finden Sie unter nachfolgendem Link:https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/foerderrichtlinie-mfund.pdf?__blob=publicationFile
Weiterführende Informationen/„FAQ“
- –
-
Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bisherigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.bmvi.de bzw. unter nachfolgendem Link:https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/faq-foerdernehmer-mfund.pdf?__blob=publicationFile
mFUND-Hotline
- –
-
Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht die Hotline des Projektträgers TÜV Rheinland Consulting/VDI VDE Innovation + Technik GmbH von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung:
Telefon: 0221/806 2664
E-Mail: info@mfund.de
Einwilligung zum Erhalt des mFUND Newsletters
- –
-
Alle Antragsteller werden mit Skizzeneinreichung in den Verteiler über den regelmäßig erscheinenden mFUND-Rundbrief mit Informationen zu Förderaufrufen, Terminen, Formaten der Begleitforschung, Inhalten aus den mFUND-Projekten etc. aufgenommen. Sofern dies nicht gewünscht ist, vermerken Sie dies bitte auf Seite 1 der Skizze.
Berlin, den 18. Oktober 2021
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag
Dr. Tobias Miethaner
Fachliche und formale Anforderungen an mFUND-Projektskizzen
I. Inhaltliche und fachliche Anforderungen
Allgemein
Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMVI sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen.
Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ in der Skizze vorgenommen werden.
Die inhaltlichen Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung und den individuellen Projektbeitrag sowie die Rolle jedes Partners sind durch jedes Konsortium deutlich darzustellen.
Inhaltlicher Bezug des Projektvorschlags zu laufenden mFUND-Projekten
Weist ein Projektvorschlag einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben im mFUND oder anderen Programmen mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung auf, ist dieser hinsichtlich des Innovationsgehaltes hinreichend abzugrenzen bzw. die konkrete Zusammenarbeit oder Abstimmung mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen.
Ebenso ist mit der Einreichung darauf hinzuweisen, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde oder geplant ist.
Darstellung der Projektziele, Verwertung und Wirkungen
Der Nutzen bzw. das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Projekts sowie an der Verwertung über das Laufzeitende hinaus muss für jeden Projektpartner klar ersichtlich und stichhaltig hervorgehen.
Die Projektziele sind qualitativ bzw. quantitativ unter Angabe der Methoden als Soll-Ist-Vergleich darzustellen. Hierbei ist eine Positionierung des Projekts in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt herauszuarbeiten.
Übergreifende ökonomische, gesellschaftliche bzw. ökologische Wirkungen sind im Verhältnis zur Zuwendung bereits in der Projektskizze dezidiert darzustellen.
Die Arbeitsziele und der erwartete Nutzen des Projekts sind präzise darzulegen. Die geplante Verwertung durch Dritte, z. B. durch Bereitstellung von Open Data, Publikationen, Open Source etc. an Programmierer, Wissenschaft, Kommunen etc. ist durch entsprechende Nachweise (z. B. in Form von Unterstützungsschreiben) zu hinterlegen, die den Bedarf an den Ergebnissen untermauern. Formlose Absichtserklärungen (LoI) können bereits als Anlage der Skizze beigefügt werden, damit diese in den Begutachtungsprozess einfließen. Sofern eine Einbindung von weiteren, nicht geförderten Partnern vorgesehen ist (z. B. durch Interviews, Workshops, Präsentationen etc.), ist diese bereits im Arbeitsplan zu verankern.
Datennutzung, Open Data, Open Source, Open Code
Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND bzw. der mCLOUD ist Voraussetzung für die Projektförderung:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-datennutzung-erklaerung.html
Der Umfang der im Projekt vorgesehenen Open-Data-Bereitstellung ist ein Bewertungskriterium im Gutachterverfahren und ist verbindlich in der Skizze darzustellen. Neben einer reinen Nutzung und Verarbeitung von offenen Daten als elementarer Baustein eines mFUND-Vorhabens müssen die veredelten Daten spätestens nach Projektende offen (z. B. über die mCLOUD) zur Verfügung gestellt werden.
Beispiele für bereitgestellte Datensätze aus mFUND-Projekten finden sich z. B. in der mCLOUD unter
https://www.mcloud.de/.
Öffentlichkeitsarbeit, Begleitforschung, Vernetzung
Von den Projektpartnern wird eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungsformaten des Zuwendungsgebers bzw. der beteiligten Gebietskörperschaften, ein offener und konstruktiver Austausch über die Projektergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine projektübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Fördervorhaben bzw. Partnern vorausgesetzt.
II. Formale Voraussetzungen der Förderung und Hinweise
Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob bzw. inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind bzw. werden können.
Es sind nur solche Kosten bzw. Ausgaben zuwendungsfähig, die schlüssig erläutert und hinsichtlich ihrer fachlichen Notwendigkeit und des Bundesinteresses erkennbar dargestellt wurden. Zwingende Voraussetzung ist der erkennbare Datenbezug im Sinne der Förderrichtlinie sowie die inhaltliche Ausrichtung an den Ressortthemen des BMVI.
Behörden/Akteure mit hoheitlichen Aufgaben
Behörden/Akteure mit hoheitlichen Aufgaben als Skizzeneinreicher sollten vor der Einreichung mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüberhinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.
Stehen in einer Behörde/Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Vorhaben zur Verfügung, ist das behördliche/kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt besonders zu begründen.
Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de abrufbar.
- 1
- AGVO = Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
- 2
- FhG = Fraunhofer-Gesellschaft
Kommentar hinterlassen