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Förderrichtlinie „mFUND“ – Neunter Aufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Kategorie „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ (Förderlinie 2)

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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Förderrichtlinie „mFUND“
Neunter Aufruf
zur Einreichung von Skizzen zur Förderung
von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Kategorie
„Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“
(Förderlinie 2)

Vom 17. November 2021

1 Förderzweck und Fördergegenstand

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen „Datenschatz“ im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Um die vielfältigen Potenziale dieser Daten über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus zu erschließen, wurde am 17. Mai 2016 die bis zum 30. September 2021 geltende Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ veröffentlicht (BAnz AT 03.06.2016 B6). Zum 1. Oktober 2021 startete die nächste Phase des „mFUND“ mit einer weiterentwickelten Förderrichtlinie, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 30. September 2021 (BAnz AT 30.09.2021 B6).

Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ ist die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMVI und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwendungsoptionen. Seit Programmbeginn 2016 wurden über 300 Projekte gestartet. Kurzbeschreibungen der mFUND-Projekte sind unter www.mfund.de zu finden.

Der Förderaufruf richtet sich zum einen an Projekte, die Weiterentwicklungen erfolgreich durchgeführter Projekte aus der mFUND-Förderlinie 1 und aus dem mFUND-Sonderaufruf für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom 7. April 2020 zum Gegenstand haben, und folgt damit der bewährten mFUND-Stufenlogik zur Unterstützung von digitalen Geschäftsideen vom Konzept über die Entwicklung bis zur Marktreife. Zum anderen legt der Aufruf den Schwerpunkt themenunabhängig auf die Förderung von Innovationen im Sinne der Förderrichtlinie durch KMU.

Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten und zu den thematischen Schwerpunkten des BMVI. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMVI sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen. Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie vom 15. September 2021 „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ vorhanden und in der Skizze prägnant dokumentiert sein. Eingereichte Projektskizzen sollten außerdem einen klaren Anwendungsbezug aufweisen.

Einreichungskategorien

Im Rahmen des neunten Förderaufrufs der Förderlinie 2 sind in folgenden Kategorien Einreichungen möglich:

A:
Weiterentwicklung erfolgreich durchgeführter Projekte aus der Förderlinie 1 und aus dem mFUND-Sonderaufruf für KMU vom 7. April 2020
– Einreichungsfrist: 15. Januar 2022
Kategorie A umfasst Ideen für mFUND-Zuwendungsempfänger mit erfolgreich abgeschlossenen bzw. im Abschluss befindlichen Projekten aus der mFUND-Förderlinie 1 sowie aus dem mFUND-Sonderaufruf für kleine und mittlere Unternehmen vom 7. April 2020 (BAnz AT 16.04.2020 B2) mit Laufzeitende bis 31. März 2022, bei denen bereits signifikante Projektergebnisse vorliegen. Mit der Skizzeneinreichung ist ein (vorläufiger) Schlussbericht einzureichen.
B:
Vorhaben für datenbasierte Innovationen im Sinne der Förderrichtlinie durch KMU
– Einreichungsfrist: 15. Februar 2022
Kategorie B umfasst themenunabhängige Projektvorschläge für datenbasierte Innovationen durch KMU, deren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch neue Datengrundlagen, Erhebungsmethoden oder Analysen die Entwicklung oder Umsetzung innovativer Mobilitäts- und Logistikangebote unterstützen.
Kommunen und Gebietskörperschaften, Forschungsreinrichtungen und Hochschulen, Behörden sowie gemein­nützige Einrichtungen können als Projektpartner an geplanten Vorhaben beteiligt werden.

Innerhalb der Skizze soll dargestellt werden, ob das beabsichtigte Vorhaben gegebenenfalls auf Grundlage einer anderen nationalen oder europäischen Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde.

Umfasst eine Skizze mehrere Themenfelder des BMVI, geben Sie bitte auf Seite 1 der Projektskizze das Hauptthema sowie mögliche Nebenthemen an. Legen Sie ferner – falls vorhanden – Bezüge zu anderen Themen bzw. Gremien des BMVI dar, sodass eine eindeutige fachliche Zuordnung im BMVI möglich ist und fachlich berührte Referate und Behörden beteiligt werden können.

Kurzbeschreibungen der mehr als 300 laufenden bzw. abgeschlossenen mFUND-Projekte sind unter www.mfund.de zu finden. Bei fortgeschrittenen Projekten finden sich ausführliche Informationen auch auf den jeweiligen Projektseiten der Fördernehmer.

Es ist ein Projektstart im dritten oder vierten Quartal 2022 einzuplanen.

2 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht förderfähig.

Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen.

Die Förderung von Antragstellern ohne Sitz in Deutschland erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrags, auf den deutsches Recht Anwendung findet und der Regelungen entsprechend eines Zuwendungsbescheids an einen Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland enthält.

Liegen zwischen Projektpartnern und/​oder Unterauftragnehmern und/​oder am Projekt beteiligten Dritten oder Partnern personelle bzw. organisatorische Überschneidungen vor (z. B. in Form von geteilten Arbeitsverträgen, Gesellschaftsanteilen, Aufsichtsratsposten, Beiräten etc.), ist dies transparent mit Skizzeneinreichung aufzuführen.

3 Art und Umfang der Förderung

Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 5.5 ff. (für davon abweichende Festlegungen hinsichtlich Projektpauschale und Förderquoten vgl. Abschnitte „Abgrenzung gewerblicher/​nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA“ und „Förderquoten, Projektpauschale“).

Die Fördermittel werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Unselbst­ständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung, Fördernehmer mit Sitz im Ausland auf Basis eines Zuwendungsvertrags.

Kategorie A:

Eingereicht werden können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten sowie einer Verbundförderung von bis zu 3 Millionen Euro.

Kategorie B:

Eingereicht werden können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten sowie einer Verbundförderung von bis zu 500 000 Euro.

Abgrenzung gewerblicher/​nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA

Mit Antragstellung muss eine Differenzierung des Projekts bzw. des individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung zwischen dem gewerblichen und dem nicht gewerblichen Bereich stattfinden. Maßgeblich für die Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung des Projekts bzw. der Projektverwertung. Findet das Projekt im gewerblichen Bereich statt, ist ein angemessener Eigenanteil im Sinne der AGVO1 Artikel 25 einzubringen.

Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich den Akteuren der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten. Davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG2-Institute.

Förderquoten, Projektpauschale

Die maximalen Förderquoten je einzelnem Antragsteller betragen:

bei AZK: 70 %,
bei AZA: 90 %, ausgenommen sind staatlich anerkannte Hochschulen.

Mit diesem Förderaufruf wird Hochschulen keine Projektpauschale gewährt. Das Formular AZAP steht für die Antragstellung nicht zur Verfügung.

Der Verweis auf andere Förderprogramme bzw. Ressorts als Nachweis für die Anerkennung abweichender Regelungen ist nicht ausreichend.

In allen Projekten bzw. Projektkonsortien ist insgesamt (Verbund-Förderquote) ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten/​-ausgaben erforderlich.

Die maximale Verbund-Förderquote von 80 % ergibt sich aus dem Verhältnis der Zuwendungen aller Projektpartner (assoziierte Partner zählen nicht dazu) und der Summe der Selbstkosten bzw. Ausgaben aller Projektpartner eines Verbundes.

Besondere Berücksichtigung von Projekten mit KMU-Beteiligung

Kategorie A:

Projektvorschläge von KMU bzw. Konsortien, die mindestens ein KMU3/​Startup4 umfassen, auf das (bzw. die) sich mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Kosten/​Ausgaben verteilen bzw. Projektinhalte im Umfang von 15 % der Zuwendung ausweisen, werden bei gleicher inhaltlicher Passfähigkeit prioritär ausgewählt.

Kategorie B:

In jedem Projektvorschlag sollten sich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten/​Ausgaben auf KMU bzw. Startups verteilen bzw. Projektinhalte im Umfang von 50 % der Zuwendung auf KMU bzw. Startups ausweisen.

KMU-Zuschläge

Entsprechend der AGVO sind für KMU Zuschläge zur Förderung möglich. Der Skizzeneinreicher erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese ausgefüllt als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU):

https:/​/​www.bmvi.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​mFUND/​mfund-kmu-erklaerung.html

4 Hinweise zu Antragstellung und Verfahren

Einreichung

Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Die Einreichung einer Projektskizze im ersten Schritt ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.

Skizzen bzw. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline) einzureichen. Neben dem in easy-Online automatisch generierten Projektblatt sind folgende Unterlagen als Anlage mit hochzuladen:

Projektskizze im PDF-Format unter Nutzung der Gliederungsvorgabe (siehe unten) mit Dateiname:
Skizzenakronym_​Projektskizze_​Versionsdatum.pdf
KMU-Blatt (nur für beteiligte KMU) im PDF-Format unter Nutzung des im Abschnitt „KMU-Zuschläge“ erwähnten Formulars mit Dateinamen:
Skizzenakronym_​Unternehmensname_​KMU-Blatt.pdf
Zusammenfassende Bonitätsunterlagen (nur für beteiligte Unternehmen) im PDF-Format, Dateiname:
Skizzenakronym_​Unternehmensname_​Unternehmensinformationen.pdf
Bei Einreichung in Kategorie A ist mit der Skizzeneinreichung ein (vorläufiger) Schlussbericht einzureichen mit folgendem Dateinamen:
Skizzenakronym_​Schlussbericht_​Vorläuferprojekt_​Versionsdatum.pdf
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier ist nicht erforderlich.

Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe

Die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen an Projektskizzen sind in Anlage 1 dargelegt.
Die verbindliche Gliederungsvorgabe für Projektskizzen ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
https:/​/​www.bmvi.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html
Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) nicht überschreiten (gegebenenfalls zuzüglich kompakter Anlagen wie z. B. zu Vorergebnissen, Bonität etc.).

Auswahlverfahren

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Skizzen berücksichtigt, die zum jeweiligen Stichtag vollständig und fristgerecht vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der Einreichung über easy-Online.
Das Nachreichen von Unterlagen, Korrekturen nach der Einreichungsfrist und/​oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung ist ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zulässig.
Der Zuwendungsgeber behält sich einen Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren/​Antragsverfahren vor, wenn vorgegebene Fristen oder Zulieferungen nicht eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in Nummer 7 der Förderrichtlinie einzusehen.
Unter Berücksichtigung der Kriterien in den Nummern 2 und 4 stehen alle zum jeweiligen Stichtag eingereichten Vorhaben im Wettbewerb zueinander.

Bewertungskriterien

Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (Bundeshaushaltsordnung [BHO], allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BHO) und der EU (AGVO), die mFUND-Förderrichtlinie sowie die in diesem Förderaufruf dargestellten Schwerpunkte.
Die Bewertungskriterien sind in der genannten Gliederungsvorgabe aufgeführt.

5 Weiterführende Informationen, Beratung, technische Unterstützung

Gliederungsvorgabe und Hinweise zur Antragstellung

Die verbindlich zu nutzende Gliederungsvorgabe für Projektskizzen finden Sie unter nachfolgendem Link:
https:/​/​www.bmvi.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie mFUND finden Sie unter nachfolgendem Link:
https:/​/​www.bmvi.de/​SharedDocs/​DE/​Artikel/​DG/​mfund-foerderung.html

Weiterführende Informationen/​„FAQ“

Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bisherigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.bmvi.de bzw. unter nachfolgendem Link:
https:/​/​www.bmvi.de/​SharedDocs/​DE/​Artikel/​DG/​mfund-foerderung.html

mFUND-Hotline

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht während der Einreichfrist die Hotline des Projektträgers TÜV Rheinland Consulting GmbH/​VDI VDE Innovation + Technik GmbH von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr zur Verfügung:
Telefon: 0221/​806 2664
E-Mail: info@mfund.de

Einwilligung zum Erhalt des mFUND-Newsletters

Antragsteller können mit Skizzeneinreichung ihr Einverständnis zur Aufnahme in den mFUND-Verteiler erteilen. Über diesen erhalten sie den regelmäßig erscheinenden mFUND-Rundbrief mit Informationen zu Förderaufrufen, Terminen, Formaten der Begleitforschung, Inhalten aus den mFUND-Projekten etc.

Berlin, den 17. November 2021

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Andreas Krüger

Anlage 1

Fachliche und formale Anforderungen an mFUND-Projektskizzen

I.
Inhaltliche und fachliche Anforderungen
Allgemein
Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMVI sind in den Projekt­vorschlägen deutlich darzustellen.
Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie vom 15. September 2021 „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ in der Skizze vorgenommen werden.
Die inhaltlichen Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung und den individuellen Projektbeitrag sowie die Rolle jedes Partners sind durch jedes Konsortium deutlich darzustellen.
Inhaltlicher Bezug des Projektvorschlags zu laufenden mFUND-Projekten
Weist ein Projektvorschlag einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung auf, ist dieser hinsichtlich des Innovationsgehaltes hinreichend abzugrenzen bzw. die konkrete Zusammenarbeit oder Abstimmung mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen. Eine Auswahl von Förderprogrammen aus dem Kontext des BMVI ist in Anlage 2 aufgeführt.
Ebenso ist mit der Einreichung darauf hinzuweisen, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde oder geplant ist.
Darstellung der Projektziele, Verwertung und Wirkungen
Der Nutzen bzw. das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Projekts sowie an der Verwertung über das Laufzeitende hinaus muss für jeden Projektpartner klar ersichtlich und stichhaltig hervorgehen.
Die Projektziele sind qualitativ bzw. quantitativ unter Angabe der Methoden als Soll-Ist-Vergleich darzustellen. Hierbei ist eine Positionierung des Projekts in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt herauszuarbeiten.
Übergreifende ökonomische, gesellschaftliche bzw. ökologische Wirkungen sind im Verhältnis zur Zuwendung bereits in der Projektskizze dezidiert darzustellen.
Die Arbeitsziele und der erwartete Nutzen des Projekts sind präzise darzulegen, die Verwertung und angestrebten Wirkungen mit einer Perspektive von bis zu fünf Jahren über das Laufzeitende müssen erläutert werden. Die geplante Verwertung durch Dritte, z. B. durch Bereitstellung von Open Data, Publikationen, Open Source etc. an Programmierer, Wissenschaft, Kommunen etc. ist durch entsprechende Nachweise (z. B. in Form von Unterstützungsschreiben) zu hinterlegen, die den Bedarf an den Ergebnissen untermauern. Formlose Absichtserklärungen (LoI) können bereits als Anlage der Skizze beigefügt werden, damit diese in den Begutachtungsprozess einfließen. Sofern eine Einbindung von weiteren, nicht geförderten Partnern vorgesehen ist (z. B. durch Interviews, Workshops, Präsentationen etc.), ist diese bereits im Arbeitsplan zu verankern.
Datennutzung, Open Data, Open Source
Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND bzw. der mCLOUD ist Voraussetzung für die Projektförderung: https:/​/​www.bmvi.de/​SharedDocs/​DE/​Artikel/​DG/​mfund-foerderung.html
Der Umfang der im Projekt vorgesehenen Open Data-Bereitstellung ist ein Bewertungskriterium im Gutachter­verfahren und ist verbindlich in der Skizze darzustellen. Neben einer reinen Nutzung und Verarbeitung von offenen Daten als elementarer Baustein eines mFUND-Vorhabens müssen die veredelten Daten spätestens nach Projekt­ende offen (z. B. über die mCLOUD) zur Verfügung gestellt werden.
Beispiele für bereitgestellte Datensätze aus mFUND-Projekten finden sich z. B. in der mCLOUD unter www.mcloud.de.
Öffentlichkeitsarbeit, Begleitforschung, Vernetzung
Von den Projektpartnern werden eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungsformaten des Zuwendungsgebers, ein offener und konstruktiver Austausch über die Projektergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine projektübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Fördervorhaben bzw. Partnern vorausgesetzt.
Von (Verbund-)Projekten wird die (Mit-)Gestaltung mindestens eines Vernetzungsformats pro Laufzeitjahr erwartet. In der Konzeption dieser Formate sind die Antragsteller frei. Mögliche Formate sind z. B. Vernetzungstreffen oder Fachaustausche im Rahmen der Begleitforschung bzw. mFUND-Konferenzen oder eigene Veranstaltungen wie Vortragsreihen, Werksführungen, Ausstellungen, Arbeits- und Standardisierungsgruppen, Referentenvorträge etc. Geplante Inhalte sind in der Skizze darzulegen. Projektbezogene Pressemitteilungen sind in der Regel zu Projektbeginn und -abschluss sowie gegebenenfalls anlassbezogen vorzusehen.
Ergebnisdokumentation und Kommunikation
Neben den regulären formalen Zwischenberichten bzw. dem Endbericht ist pro Laufzeitjahr ein kompakter Statusbericht zur Veröffentlichung auf der Website des BMVI unter dem Projektsteckbrief einzureichen (www.mfund.de/​projekte).
Muster für entsprechende Berichte aus bisherigen mFUND-Projekten finden sich unter dem Stichwort „mFUND“ online bei der Technischen Informationsbibliothek Hannover: (https:/​/​www.tib.eu/​de/​).
Auftakt- und Abschlusstreffen sind mindestens teilweise öffentlich unter Einladung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik durchzuführen. Bei Bedarf können die jeweiligen Veranstaltungen um nicht öffentliche Blöcke ergänzt werden.
II.
Formale Voraussetzungen der Förderung und Hinweise
Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob bzw. inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind bzw. werden können (siehe oben).
Es sind nur solche Kosten bzw. Ausgaben zuwendungsfähig, die schlüssig erläutert und hinsichtlich ihrer fach­lichen Notwendigkeit und des Bundesinteresses erkennbar dargestellt wurden. Zwingende Voraussetzung ist der erkennbare Datenbezug im Sinne der Förderrichtlinie sowie die inhaltliche Ausrichtung an den Ressortthemen des BMVI.
Weitere Voraussetzungen der Förderung finden sich in den Nummern 4.1 ff. der Förderrichtlinie sowie abweichend nachfolgend:
Zuwendungsfähige Personalmittel
Es gelten die ANBest-Gk, ANBest-P-Kosten sowie die ANBest-P.
Reisemittel
Inlandsreisekosten/​-ausgaben in Höhe von bis zu 5 % der beantragten Gesamtkosten/​-ausgaben können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt etc.). Bei darüber hinaus gehenden Reiseausgaben/​-kosten ist die gesamte Position in einer detaillierten Kalkulation bei Antragsaufforderung aufzuschlüsseln (Reiseort, Reisezweck, Reisedauer, Anzahl der Personen, Reisekosten/​-ausgaben etc.). Auslandsreisekosten/​-ausgaben sind dagegen immer detailliert zu erläutern und die Notwendigkeit darzustellen.
Für die mit den Vernetzungsformaten verbundenen Aktivitäten können Reisemittel für bis zu fünf Tage je Projektpartner und Projektjahr (Begleitforschung, Veranstaltungen etc.) berücksichtigt werden.
Unabhängig von der Pauschale/​Vorkalkulation sind nur die tatsächlich entstandenen projektbezogenen Reise­kosten/​-ausgaben im Vorhaben abrechenbar und zuwendungsfähig. Diese müssen auf Anfrage nachgewiesen werden (gilt für alle Positionen). Auf Flüge ist, soweit möglich, zu verzichten. Die wirtschaftlich und sparsam angesetzten Kompensationskosten für Flugreisen sind zuwendungsfähig.
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit können im Projektplan in Höhe von bis zu 5 % der beantragten Gesamtkosten/​-ausgaben pauschal angesetzt werden. Förderfähig ist insbesondere die aktive Teilnahme und Durchführung von (Vernetzungs-)Veranstaltungen im Kontext der Projektumsetzung bzw. Verwertung der Ergebnisse.
Bonität
Abweichend zur Förderrichtlinie sind von jedem Projektpartner (ausgenommen sind Unternehmen, die die Tatbestände des § 267 des Handelsgesetzbuchs zu großen Kapitalgesellschaften erfüllen – Nachweis erforderlich) ohne Vollfinanzierung jeweils zusammenfassende Informationen zur Bonitätsbetrachtung der Skizze als Anhang beizufügen. Dieser zählt nicht zur Seitenzahl der eigentlichen Skizze und soll folgende Angaben umfassen: Auszug aus dem Handels-/​Vereinsregister, Angaben zum Eigenkapital, Umsatz, Gewinn/​Verlust, Anzahl der Mitarbeitenden, Business-Plan etc.
Sofern die Bonität nicht durch Eigenmittel dargestellt werden kann, sind geplante Patronatserklärungen mit der Skizze aufzuführen.
Der Zuwendungsgeber geht davon aus, dass die einreichenden Akteure mit Ablauf der Terminvorgaben zum Skizzeneingang ihre Bonitätsunterlagen vollumfänglich vorbereitet und zur Vorlage auf Anfrage bereithalten.
Ist die Bonität auf Anfrage binnen zwei Wochen durch den Skizzeneinreicher/​Antragsteller im Sinne der BHO einschließlich Verwaltungsvorschriften nicht schriftlich beim Zuwendungsgeber vollumfänglich nachgewiesen, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung im Verfahren vor. Stellt der ausgeschlossene Akteur einen wesentlichen Anteil am Gesamtvorhaben, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung des gesamten Konsortiums vor.
Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die finanzielle Situation bzw. die Bonitätsnachweise vorab mit dem Projektträger zu erörtern.
Behörden/​Akteure mit hoheitlichen Aufgaben
Behörden/​Akteure mit hoheitlichen Aufgaben als Skizzeneinreicher sollten vor der Einreichung mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüberhinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.
Stehen in einer Behörde/​Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Vorhaben zur Verfügung, ist das behördliche/​kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt besonders zu begründen.
Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de abrufbar.

Anlage 2

Auswahl von Förderprogrammen zur Berücksichtigung bei mFUND-Skizzeneinreichungen

Förderrichtlinie Nationaler Radverkehrsplan 2020 (BMVI)
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (BMVI)
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (BMVI)
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien (BMVI)
Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (BMVI)
Förderrichtlinie für Investitionen zur Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (BMVI)
Maritimes Forschungsprogramm (BMWi)
Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit (BMWi)
Förderrichtlinie zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (BMVI)
Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr (BMVI)
Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien (BMWi)

Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 und enthaltene Einzelmaßnahmen

Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)
Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (BMWi und BMU)
Nationales Innovationsprogramm für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (BMVI)
Förderrichtlinie Innovative Luftmobilität (BMVI)
IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie (BMWi)
Förderrichtlinie KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren (BMBF)
Förderbekanntmachung Innovative und praxisnahe Anwendungen und Datenräume im digitalen Ökosystem GAIA-X (BMWi)
Entwicklung digitaler Technologien (BMWi)
Nationales Programm für Weltraum und Innovation (BMWi)

1
AGVO = Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
2
FhG = Fraunhofer-Gesellschaft
3
Es kommt die KMU-Definition der Europäischen Kommission zur Anwendung.
4
Zur Definition Startups siehe mFUND-FAQ unter
https:/​/​www.bmvi.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​faq-foerdernehmer-mfund.pdf?_​_​blob=publicationFile

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