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Förderrichtlinie „mFUND“ – Vierter Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen „kleiner Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien“

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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Förderrichtlinie „mFUND“
Vierter Förderaufruf
zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von
datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen
„kleiner Forschungsprojekte/​Vorstudien/​Machbarkeitsstudien“
(Förderlinie 1)

Vom 11. Dezember 2024

1 Förderzweck und Fördergegenstand

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen Datenbestand im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Um die vielfältigen Potenziale dieser Daten über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus zu erschließen, wurde am 17. Mai 2016 die bis zum 30. September 2021 geltende Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ veröffentlicht (BAnz AT 03.06.2016 B6). Zum 1. Oktober 2021 startete die nächste Phase des „mFUND“ mit einer weiterentwickelten Förderrichtlinie vom 15. September 2021 (BAnz AT 30.09.2021 B6), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 15. November 2023 (BAnz AT 29.12.2023 B4) geändert worden ist.

Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ sind die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwertungsoptionen.

Seit Programmbeginn wurden mehr als 570 Projekte zur Förderung ausgewählt, davon circa 290 in der Förder­linie 1.

Kurzbeschreibungen der mFUND-Projekte sind unter www.mfund.de zu finden.

Im Rahmen des vierten Förderaufrufs der Förderlinie 1 können Projektskizzen in drei Kategorien eingereicht werden:

Kategorie A umfasst kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV.
Kategorie B richtet sich an Vorhaben, die zusätzlich zu den Kriterien der Kategorie A unmittelbar und nachvollziehbar zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beitragen (siehe Anlage 2 „Kohleregionen“). Dabei ist darzulegen, in welcher Form und in welchem Umfang das Projekt einen wirksamen Beitrag zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums leistet und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (Zielsetzungen § 17 des Investitionsgesetzes – InvKG) in den Revieren beiträgt. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst weitgehende und auf die Verwertung der Projektergebnisse ausgerichtete Zusammenarbeit mit Anwendungs- beziehungsweise Praxispartnern in den Regionen anzustreben.
Für Projektvorschläge mit ausgeprägten Bezügen zum Mitteldeutschen Revier Sachsen wurden die Mittel unter Berücksichtigung des § 3 InvKG bereits vollständig ausgeschöpft, Einreichungen sind entsprechend nicht mehr möglich.
Kategorie C richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich zu den in Kategorie A definierten Kriterien dem mFUND-Jahresthema 2025 „Mobilität ohne Grenzen: Gemeinsame Dateninnovationen in Europa“ widmen. Gesucht werden datenbezogene Vorhaben, die sich mit innovativen Anwendungen, Produkten und Verfahren befassen und deren Projektidee, Konsortialstruktur oder Verwertungsperspektiven einen überzeugenden Bezug zum Jahresthema aufweisen.
Kategorie D richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich zu den in Kategorie A definierten Kriterien mit der Digitalisierung des Bauwesens in der Mobilität befassen, zum Beispiel im Kontext BIM oder Digitale Zwillinge. Gesucht werden hier Vorhaben mit starker und unmittelbarer Anwendungs- und Praxisorientierung. Dies äußert sich durch eine aktive Mitwirkung von Anwendungsorganisationen beziehungsweise Unternehmen aus der Infrastruktur- oder Verkehrsbranche (zum Beispiel Aufgabenträger des Bundes, Länder, Kommunen, Stadt- beziehungsweise Verkehrsbetriebe), durch entsprechende Vernetzungs- und Wissensmanagementaktivitäten und einer operativen Nutzung des BIM-Portals des Bundes.

2 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht antragsberechtigt. Förderinteressenten wird empfohlen, bei Fragen zu Fördervoraussetzungen und -bedingungen gegebenenfalls vor Skizzeneinreichung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen (siehe Nummer 5, mFUND-Kontaktformular).

Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen.

Die Förderung von Antragstellern ohne Sitz in Deutschland erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrags, auf den deutsches Recht Anwendung findet und der Regelungen entsprechend eines Zuwendungsbescheids an einen Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland enthält.

Liegen zwischen den Projektpartnern und/​oder Unterauftragnehmern und/​oder am Projekt beteiligten Dritten oder Partnern personelle beziehungsweise organisatorische Überschneidungen vor (zum Beispiel in Form von geteilten Arbeitsverträgen, Gesellschaftsanteilen, Aufsichtsratsposten, Beiräten et cetera), ist dies transparent mit Skizzeneinreichung aufzuführen.

3 Art und Umfang der Förderung

Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 5.5 ff.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

Die Fördermittel werden grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Mit Inkrafttreten des neuen § 44 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zum 1. Januar 2024 werden entgegen der Regelungen der Förderrichtlinie mFUND Zuwendungen an Kommunen als Festbetragsfinanzierung gewährt. Unselbstständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung, Fördernehmer mit Sitz im Ausland auf Basis eines Zuwendungsvertrags.

In allen vier Kategorien können Einzel- und Verbundvorhaben in Form von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Machbarkeits- oder Vorstudien mit einer maximalen Projektlaufzeit von 18 Monaten sowie einer maximalen Verbundförderung von 200 000 Euro eingereicht werden.

Das BMDV begrüßt ausdrücklich die Einreichungen von Skizzen mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen. Projektvorschläge von Startups1 beziehungsweise Konsortien, die mindestens ein Startup umfassen, werden prioritär berücksichtigt. Außerdem wird eine diverse Zusammensetzung der Projektteams ausdrücklich begrüßt.

Abgrenzung gewerblicher/​nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA

Mit Antragstellung muss eine Differenzierung des Projekts beziehungsweise des individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung zwischen dem gewerblichen und dem nicht gewerblichen Bereich stattfinden. Maßgeblich für die Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung der Tätigkeiten im Projekt beziehungsweise im Rahmen der Projektverwertung. Sind die Tätigkeiten im Projekt wirtschaftliche Tätigkeiten, ist ein angemessener Eigenanteil für das Projekt zu erbringen (siehe auch Artikel 25 Absatz 6 und 7 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO). Grundsätzlich wird von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Eigenanteil von 50 Prozent an den Gesamtkosten vorausgesetzt. Entsprechend der AGVO sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zuschläge zur Förderung möglich.

Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich Akteuren der gewerblichen Wirtschaft sowie für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. vorbehalten, die die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift Nummer 13a zu § 44 BHO erfüllen.

Die Option einer Förderung auf AZK-Basis nach LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) ist nur dann möglich, wenn die regelkonforme LSP-Anwendung durch unabhängige Dritte (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Preisüberwachungen et cetera) oder interne Prüfeinrichtungen oder Controllingeinheiten et cetera nachgewiesen werden kann. Die entsprechenden Zuschläge (Personalgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten et cetera) sind revisionssicher zu belegen.

Geltende Nebenbestimmungen

Es gelten die ANBest-Gk, ANBest-P-Kosten sowie die ANBest-P. Die pauschalierte Abrechnung gemäß Nummer 6 ANBest-P-Kosten wird nicht gewährt.

Förderquoten

Die maximalen Förderquoten je einzelnem Antragsteller betragen:

bei AZK: bis zu 80 Prozent;

für kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition aus Anhang I zur AGVO bis zu 80 Prozent (bei Machbarkeitsstudien gemäß Artikel 25 Absatz 7 AGVO bis zu 70 Prozent);
für mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition im Sinne der KMU-Definition aus Anhang I zur AGVO bis zu 70 Prozent (bei Machbarkeitsstudien gem. Artikel 25 Absatz 7 AGVO bis zu 60 Prozent);
für große Unternehmen2 bis zu 50 Prozent;
für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. bis zu 70 Prozent;
bei AZA: bis zu 90 Prozent. Für staatlich anerkannte Hochschulen kann bei entsprechender Begründung eine Vollfinanzierung gewährt werden.

Abweichend von den Regelungen der Förderrichtlinie wird im Rahmen dieses Aufrufs keine Projektpauschale für staatlich anerkannte Hochschulen gewährt. Das Formular AZAP steht daher für die Antragstellung nicht zur Verfügung.

KMU-Zuschläge

Entsprechend der AGVO sind für KMU Zuschläge zur Förderung möglich. Der Skizzeneinreicher erklärt hierzu gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese vollständig – inklusive der Daten für verbundene und Partnerunternehmen – ausgefüllt als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU):

https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​mFUND/​mfund-kmu-erklaerung.html

4 Hinweise zu Antragstellung und Verfahren

Einreichung

Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Die Einreichung einer Projektskizze im ersten Schritt ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.
Skizzen beziehungsweise Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline) einzureichen. Neben dem in easy-Online automatisch generierten Projektblatt sind folgende Unterlagen als Anlage mit hochzuladen:

Projektskizze im PDF-Format unter Nutzung der Gliederungsvorgabe (siehe unten) mit Dateinamesemantik: Skizzenakronym_​Projektskizze_​Versionsdatum.pdf
KMU-Blatt (nur für beteiligte KMU) im PDF-Format unter Nutzung des im Abschnitt „KMU-Zuschläge“ erwähnten Formulars mit Dateinamesemantik: Skizzenakronym_​Unternehmensname_​KMU-Blatt.pdf
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier ist nicht erforderlich. Entgegen der Aufforderung von easy-Online ist im Projektblatt auch keine digitale Signatur der Skizze notwendig.

Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe

Die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen an Projektskizzen sind in Anlage 1 dargelegt.
Die verbindliche Gliederungsvorgabe für Projektskizzen ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html
Projektskizzen der Förderlinie 1 dürfen einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) nicht überschreiten (gegebenenfalls zuzüglich kompakter Anlagen wie zum Beispiel zu Vorergebnissen, Bonität, aussagekräftiger Letters of Intent et cetera).

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt laufend im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Gutachtersitzungen.
Das Nachreichen von Unterlagen, Korrekturen und/​oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung sind ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber oder den Projektträger zulässig.
Der Zuwendungsgeber behält sich einen Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren/​Antragsverfahren vor, wenn vorgegebene Fristen oder Zulieferungen nicht eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in den Nummern 7.1 ff. der Förderrichtlinie einzusehen.

Bewertungskriterien

Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (BHO, Verwaltungsvorschrift zur BHO) und der Europäischen Union (AGVO), die mFUND-Förderrichtlinie vom 15. September 2021 in der geänderten Fassung vom 15. November 2023 sowie die in diesem Förderaufruf dargestellten Schwerpunkte.
Die Bewertungskriterien sind in der genannten Gliederungsvorgabe aufgeführt.

Laufzeit des Förderaufrufs

Projektskizzen können vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 fortlaufend eingereicht werden. Die Skizzen werden in Gutachtersitzungen, die in der Regel im regelmäßigen Turnus stattfinden, geprüft und anschließend gegebenenfalls zur Antragstellung aufgefordert.

5 Weiterführende Informationen und Beratung

Gliederungsvorgabe und Hinweise zur Antragstellung

Die verbindlich zu nutzende Gliederungsvorgabe für Projektskizzen finden Sie unter nachfolgendem Link:

https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie „mFUND“ vom 15. September 2021 in der geänderten Fassung vom 15. November 2023 finden Sie unter nachfolgendem Link:

https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​foerderrichtlinie-mfund.pdf?_​_​blob=publicationFile

Weiterführende Informationen/​„FAQ“

Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bisherigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.bmdv.bund.de beziehungsweise unter nachfolgendem Link:

https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​faq-foerdernehmer-mfund.pdf?_​_​blob=publicationFile

mFUND-Kontaktformular

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht ein Kontaktformular des Projektträgers TÜV Rheinland Consulting GmbH/​VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH zur Verfügung: https:/​/​bmdv.bund.de/​DE/​Meta/​KontaktmFund/​kontakt.html

Berlin, den 11. Dezember 2024

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Benjamin Brake

Anlage 1

Fachliche und formale Anforderungen an mFUND-Projektskizzen

I. Inhaltliche und fachliche Anforderungen

Allgemein

Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMDV sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen.

Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ in der Skizze vorgenommen werden.

Die inhaltlichen Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung und den individuellen Projektbeitrag sowie die Rolle jedes Partners sind durch jedes Konsortium deutlich darzustellen.

Inhaltlicher Bezug des Projektvorschlags zu laufenden mFUND-Projekten

Weist ein Projektvorschlag einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben im mFUND oder anderen Programmen mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung auf, ist dieser hinsichtlich des Innovationsgehaltes hinreichend abzugrenzen beziehungsweise die konkrete Zusammenarbeit oder Abstimmung mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen.

Ebenso ist mit der Einreichung darauf hinzuweisen, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird beziehungsweise weitere Förderung beantragt wurde oder geplant ist.

Darstellung der Projektziele, Verwertung und Wirkungen

Der Nutzen beziehungsweise das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Projekts sowie an der Verwertung über das Laufzeitende hinaus muss für jeden Projektpartner klar ersichtlich und stichhaltig hervorgehen.

Die Projektziele sind qualitativ beziehungsweise quantitativ unter Angabe der Methoden als Soll-Ist-Vergleich darzustellen. Hierbei ist eine Positionierung des Projekts in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt herauszuarbeiten.

Übergreifende ökonomische, gesellschaftliche beziehungsweise ökologische Wirkungen sind im Verhältnis zur Zuwendung bereits in der Projektskizze dezidiert darzustellen.

Die Diversität der Zielgruppen bei der Erhebung, Nutzung und Analyse von Daten ist durch das Vorhaben, sofern relevant, zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass die Ansätze inklusiv gestaltet sind. Dabei sind Strategien zur Einbindung verschiedener Perspektiven (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Beeinträchtigungen) nachvollziehbar in der Projektskizze darzulegen.

Die Arbeitsziele und der erwartete Nutzen des Projekts sind präzise darzulegen. Die geplante Verwertung durch Dritte, zum Beispiel durch Bereitstellung von Open Data, Publikationen, Open Source et cetera an Programmierer, Wissenschaft, Kommunen et cetera, ist durch entsprechende Nachweise (zum Beispiel in Form von Unterstützungsschreiben) zu hinterlegen, die den Bedarf an den Ergebnissen untermauern. Formlose Absichtserklärungen (LoI) können bereits als Anlage der Skizze beigefügt werden, damit diese in den Begutachtungsprozess einfließen. Sofern eine Einbindung von weiteren, nicht geförderten Partnern vorgesehen ist (zum Beispiel durch Interviews, Workshops, Präsentationen et cetera), ist diese bereits im Arbeitsplan zu verankern.

Datenbereitstellung, Open Data

Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND beziehungsweise der Datenportale des BMDV ist Voraussetzung für die Projektförderung: https:/​/​bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-datennutzung-erklaerung.html. Die im Rahmen des Projekts generierten Daten sind – sofern keine Ausschlussgründe dagegensprechen – als Open Data zu veröffentlichen. Als Orientierung bei der Prüfung der Veröffentlichungsfähigkeit von Daten dienen die Empfehlungen für die Datenbereitstellung im mFUND (Merkblatt für Fördernehmer) in der jeweils aktuellen Fassung (veröffentlicht auf www.mfund.de). Ausschlussgründe sind nach Möglichkeit zu beseitigen (beispielsweise durch wirksame Anonymisierung personenbeziehbarer Informationen). Die Daten sind in Anlehnung an das „5-Sterne-Modell“ (siehe auch http:/​/​5stardata.info/​de/​) mindestens als Stufe 3 (offene Lizenz, maschinenlesbar, nicht-proprietäres Datenformat) zu veröffentlichen.

Die Daten sind mit Metadaten zu beschreiben. Mindestens die Metadaten sind über die Plattform Mobilithek des BMDV zu veröffentlichen (siehe https:/​/​www.mobilithek.info). Statische und dynamische Inhaltsdaten können ebenfalls über die Mobilithek veröffentlicht werden. Handelt es sich bei den im Projekt erhobenen beziehungsweise veredelten Daten um sehr große Datenmengen (im zweistelligen Gigabyte-Bereich und aufwärts), so sind eigene Speicher- und Bereitstellungsmöglichkeiten durch den Zuwendungsempfänger zu prüfen und der Zugang durch Veröffentlichung der Metadaten auf der Mobilithek sicherzustellen.

Alle Metadaten von Datensätzen, die im Rahmen einer mFUND-Förderung erhoben beziehungsweise veredelt wurden und auf der Mobilithek als Open Data bereitgestellt werden, werden durch das BMDV über eine Schnittstelle an das nationale Open-Data-Portal GovData übermittelt.

Wettbewerbsentscheidende Daten sind unter Angabe der Gründe in den oben genannten Berichten von der Bereitstellung als Open Data ausgenommen. Der Anteil der nicht zur Verfügung gestellten Daten ist auf ein Minimum zu begrenzen und zu prüfen, ob Beispieldaten, Ausschnitte oder Ähnliches dennoch als Open Data bereitgestellt werden können.

Die Verfügbarkeit der Daten muss für die Dauer von mindestens drei Jahren nach Laufzeitende des Projekts gewährleistet werden können. Beispiele für bereitgestellte Datensätze aus mFUND-Projekten finden sich zum Beispiel in der Mobilithek unter www.mobilithek.info.

Öffentlichkeitsarbeit, Begleitforschung, Vernetzung

Von den Projektpartnern wird eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungsformaten des Zuwendungsgebers beziehungsweise der beteiligten Gebietskörperschaften, ein offener und konstruktiver Austausch über die Projektergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine projektübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Fördervorhaben beziehungsweise Partnern vorausgesetzt.

II. Formale Voraussetzungen der Förderung und Hinweise

Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob beziehungsweise inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind beziehungsweise werden können.

Es sind nur solche Kosten beziehungsweise Ausgaben zuwendungsfähig, die schlüssig erläutert und hinsichtlich ihrer fachlichen Notwendigkeit und des Bundesinteresses erkennbar dargestellt wurden. Zwingende Voraussetzung ist der erkennbare Datenbezug im Sinne der Förderrichtlinie sowie die inhaltliche Ausrichtung an den Ressortthemen des BMDV.

Reisemittel

Inlandsreisekosten/​-ausgaben in Höhe von bis zu 10 Prozent der beantragten Gesamtkosten/​-ausgaben können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt et cetera). Bei darüber hinausgehenden Reiseausgaben/​-kosten ist die gesamte Position in einer detaillierten Kalkulation bei Antragsaufforderung aufzuschlüsseln (Reiseziel, Reisezweck, Reisedauer, Anzahl der Personen, Reisekosten/​-ausgaben et cetera). Auslandsreisekosten/​-ausgaben sind dagegen immer detailliert zu erläutern und die Notwendigkeit darzustellen.

Unabhängig von der Pauschale/​Vorkalkulation sind nur die tatsächlich entstandenen projektbezogenen Reisekosten/​-ausgaben im Vorhaben abrechenbar und zuwendungsfähig. Diese müssen auf Anfrage nachgewiesen werden (gilt für alle Positionen). Auf Flüge ist, soweit möglich, zu verzichten. Die wirtschaftlich und sparsam angesetzten Kompen­sationskosten für Flugreisen sind zuwendungsfähig.

Behörden/​Akteure mit hoheitlichen Aufgaben

Behörden/​Akteure mit hoheitlichen Aufgaben als Skizzeneinreicher sollten vor der Einreichung mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüber hinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.

Stehen in einer Behörde/​Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Vorhaben zur Verfügung, ist das behördliche/​kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt besonders zu begründen.

Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de abrufbar.

Anlage 2

Kohleregionen nach § 2 InvKG

Hinweis: Für Projektvorschläge mit ausgeprägten Bezügen zum Mitteldeutschen Revier Sachsen wurden die Mittel unter Berücksichtigung des § 3 InvKG bereits vollständig ausgeschöpft, Einreichungen sind entsprechend nicht mehr möglich.

Lausitzer Revier
Landkreis Elbe-Elster,
Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Landkreis Dahme-Spreewald,
Landkreis Spree-Neiße,
kreisfreie Stadt Cottbus,
Landkreis Bautzen,
Landkreis Görlitz
Rheinisches Revier
Rhein-Kreis Neuss,
Kreis Düren,
Rhein-Erft-Kreis,
Städteregion Aachen,
Kreis Heinsberg,
Kreis Euskirchen,
Stadt Mönchengladbach
Mitteldeutsches Revier
Landkreis Leipzig,
Stadt Leipzig,
Landkreis Nordsachsen,
Burgenlandkreis,
Saalekreis,
kreisfreie Stadt Halle (Saale),
Landkreis Mansfeld-Südharz,
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
1
Definition Startup/​Kleinst-Unternehmen: bis neun Beschäftigte; bis fünf Jahre Unternehmensalter; bis 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme pro Jahr
2
Definition Großunternehmen gemäß § 267 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs

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