Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Förderrichtlinie mFUND
Zweiter Aufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von
datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen
„kleiner Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien sowie Mikroprojekte“
(Förderlinie 1)
1 Förderzweck und Fördergegenstand
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einschließlich seiner nachgeordneten Behörden verfügt über umfangreiche Datenbestände in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Umwelt, Klima und Wetter sowie Fachdaten für die jeweiligen Verkehrsträger. Um diesen „Datenschatz“ zu heben, hat das BMDV im Jahr 2016 das Förderprogramm mFUND („Modernitätsfonds“) aufgelegt. Die aktuell gültige Förderrichtlinie mFUND vom 15. September 2021 (BAnz AT 30.09.2021 B6), die durch die Bekanntmachung vom 2. Februar 2022 (BAnz AT 09.02.2022 B6) geändert worden ist, trat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
Der Leitgedanke des Förderprogramms besteht darin, im Sinne eines Open Data-Ansatzes allen interessierten Akteuren einen breiten Zugang zu den Daten des BMDV und seines Geschäftsbereichs zu ermöglichen und durch eine finanzielle Förderung aktiv die Entwicklung praxisnaher Anwendungen für innovative Datennutzungen anzustoßen. Seit Programmbeginn wurden mehr als 370 Projekte zur Förderung ausgewählt. Kurzbeschreibungen der mFUND-Projekte sind unter www.mfund.de zu finden.
Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs für die Förderlinie 1 können Projektskizzen in zwei Kategorien eingereicht werden: Kategorie A umfasst Mikroprojekte zur Erforschung und schnellen Entwicklung konkreter datenbasierter Lösungsansätze in der Mobilität 4.0. Kategorie B umfasst kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Mobilitätsdaten, die thematisch in den Geschäftsbereich des BMDV passen.
2 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht antragsberechtigt. Förderinteressenten wird empfohlen, bei Fragen zu Fördervoraussetzungen und -bedingungen gegebenenfalls vor Skizzeneinreichung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen (siehe Nummer 5, mFUND-Hotline).
Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen.
Die Förderung von Antragstellern ohne Sitz in Deutschland erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrags, auf den deutsches Recht Anwendung findet und der Regelungen entsprechend eines Zuwendungsbescheids an einen Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland enthält.
Liegen zwischen den Projektpartnern und/oder Unterauftragnehmern und/oder am Projekt beteiligten Dritten oder Partnern personelle bzw. organisatorische Überschneidungen vor (z. B. in Form von geteilten Arbeitsverträgen, Gesellschaftsanteilen, Aufsichtsratsposten, Beiräten etc.), ist dies transparent mit Skizzeneinreichung aufzuführen.
3 Art und Umfang der Förderung
Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 5.5 ff.
Die Fördermittel werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Unselbstständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung, Fördernehmer mit Sitz im Ausland auf Basis eines Zuwendungsvertrags.
Projektideen können in zwei Kategorien eingereicht werden:
Kategorie A: Mikroprojekte in Form von Einzelvorhaben bis zu 50 000 Euro Förderung und einer maximalen Projektlaufzeit von sechs Monaten. Eingereicht werden können kleine, möglichst praxisnahe Projektvorschläge für die Mobilität 4.0, die unmittelbare Bedarfe adressieren.
Kategorie B: Einzel- oder Verbundvorhaben in Form von kleinen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Machbarkeits- oder Vorstudien mit einer maximalen Projektlaufzeit von 18 Monaten sowie einer Verbundförderung von bis zu 200 000 Euro. Projektvorschläge von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) bzw. Konsortien, die mindestens ein KMU/Startup umfassen, werden prioritär berücksichtigt.
Abgrenzung gewerblicher/nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA
Mit Antragstellung muss eine Differenzierung des Projekts bzw. des individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung zwischen dem gewerblichen und dem nicht gewerblichen Bereich stattfinden. Maßgeblich für die Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung des Projekts bzw. der Projektverwertung. Findet das Projekt im gewerblichen Bereich statt, ist ein angemessener Eigenanteil im Sinne der AGVO1 Artikel 25 einzubringen.
Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich Akteuren der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten. Davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG2-Institute.
Die Option einer Förderung auf Kostenbasis nach LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) ist nur dann möglich, wenn die regelkonforme LSP-Anwendung durch unabhängige Dritte (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Preisüberwachungen etc.) oder interne Prüfeinrichtungen oder Controllingeinheiten etc. nachgewiesen werden kann. Die entsprechenden Zuschläge (Personalgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten etc.) sind revisionssicher zu belegen.
Förderquoten & Projektpauschale
Die maximalen Förderquoten je einzelnem Antragsteller betragen:
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bei AZK: 70 % (davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG-Institute),
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bei AZA: 100 %.
Für staatlich anerkannte Hochschulen kann eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt werden. Die maximalen Fördersummen bleiben davon unberührt. Der Verweis auf andere Förderprogramme bzw. Ressorts als Nachweis für die Anerkennung abweichender Regelungen ist nicht ausreichend.
KMU-Zuschläge
Grundsätzlich wird von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Eigenanteil von 50 % an den Gesamtkosten vorausgesetzt. Entsprechend der AGVO sind für KMU Zuschläge zur Förderung möglich.
Der Skizzeneinreicher erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese vollständig – inklusive der Daten für verbundene und Partnerunternehmen – ausgefüllt als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU):
https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mFUND/mfund-kmu-erklaerung.html
4 Antragstellung, Verfahren und Fristen
Einreichung
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Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Die Einreichung einer Projektskizze im ersten Schritt ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.
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Skizzen bzw. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) einzureichen. Neben dem in easy-Online automatisch generierten Projektblatt sind folgende Unterlagen als Anlage mit hochzuladen:
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Projektskizze im PDF-Format unter Nutzung der Gliederungsvorgabe (siehe unten) mit Dateisemantik: Skizzenakronym_Projektskizze_Versionsdatum.pdf
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Für jedes beteiligte KMU eine vollständig ausgefüllte KMU-Erklärung
(https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mFUND/mfund-kmu-erklaerung.html)
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Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier und eine (elektronische) Signatur der Skizze ist nicht erforderlich.
Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe
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Die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen an Projektskizzen sind in der Anlage des Förderaufrufs dargelegt.
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Die verbindliche Gliederungsvorgabe für Projektskizzen ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html
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Projektskizzen der Förderlinie 1 dürfen einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) nicht überschreiten (gegebenenfalls zuzüglich kompakter Anlagen wie z. B. zu Vorergebnissen, Bonität etc.).
Auswahlverfahren
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Das Auswahlverfahren erfolgt laufend im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Gutachtersitzungen.
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Das Nachreichen von Unterlagen, Korrekturen und/oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung sind ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber oder den Projektträger zulässig.
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Der Zuwendungsgeber behält sich einen Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren/Antragsverfahren vor, wenn vorgegebene Fristen oder Zulieferungen nicht eingehalten werden.
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Weitere Informationen zum Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in den Nummern 7.1 ff. der Förderrichtlinie einzusehen.
Bewertungskriterien
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Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (BHO, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BHO) und der EU (AGVO) und die mFUND-Förderrichtlinie.
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Die Bewertungskriterien sind in der genannten Gliederungsvorgabe aufgeführt.
Laufzeit des Förderaufrufs
Projektskizzen können bis zum 31. Dezember 2022 laufend eingereicht werden und werden in Gutachtersitzungen, die in der Regel im Abstand von zwei Wochen stattfinden, geprüft und gegebenenfalls zur Antragstellung aufgefordert.
5 Weiterführende Informationen, Beratung, technische Unterstützung
Gliederungsvorgabe und Hinweise zur Antragstellung
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Die verbindlich zu nutzende Gliederungsvorgabe für Projektskizzen finden Sie unter nachfolgendem Link:https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html
Förderrichtlinie
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Die für den vorliegenden Förderaufruf maßgebliche Förderrichtlinie „mFUND“ finden Sie unter nachfolgendem Link:https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/foerderrichtlinie-mfund.pdf?__blob=publicationFile
Weiterführende Informationen/„FAQ“
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Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bisherigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.bmvi.de bzw. unter nachfolgendem Link:https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/faq-foerdernehmer-mfund.pdf?__blob=publicationFile
mFUND-Hotline
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Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht die Hotline des Projektträgers TÜV Rheinland Consulting GmbH/VDI/VDE Innovation + Technik GmbH von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung:
Telefon: 0221/806 2664
E-Mail: info@mfund.de
Einwilligung zum Erhalt des mFUND Newsletters
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Antragsteller können mit Skizzeneinreichung ihr Einverständnis zur Aufnahme in den mFUND-Verteiler erteilen. Über diesen erhalten sie den regelmäßig erscheinenden mFUND-Rundbrief mit Informationen zu Förderaufrufen, Terminen, Formaten der Begleitforschung, Inhalten aus den mFUND-Projekten und dem mFUND-Netzwerk etc.
Berlin, den 21. März 2022
Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Im Auftrag
Benjamin Brake
Fachliche und formale Anforderungen an mFUND-Projektskizzen
1 Inhaltliche und fachliche Anforderungen
Allgemein
Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMDV sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen.
Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ in der Skizze vorgenommen werden.
Die inhaltlichen Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung und den individuellen Projektbeitrag sowie die Rolle jedes Partners sind durch jedes Konsortium deutlich darzustellen.
Inhaltlicher Bezug des Projektvorschlags zu laufenden mFUND-Projekten
Weist ein Projektvorschlag einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben im mFUND oder anderen Programmen mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung auf, ist dieser hinsichtlich des Innovationsgehaltes hinreichend abzugrenzen bzw. die konkrete Zusammenarbeit oder Abstimmung mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen.
Ebenso ist mit der Einreichung darauf hinzuweisen, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde oder geplant ist.
Darstellung der Projektziele, Verwertung und Wirkungen
Der Nutzen bzw. das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Projekts sowie an der Verwertung über das Laufzeitende hinaus muss für jeden Projektpartner klar ersichtlich und stichhaltig hervorgehen.
Die Projektziele sind qualitativ bzw. quantitativ unter Angabe der Methoden als Soll-Ist-Vergleich darzustellen. Hierbei ist eine Positionierung des Projekts in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt herauszuarbeiten.
Übergreifende ökonomische, gesellschaftliche bzw. ökologische Wirkungen sind im Verhältnis zur Zuwendung bereits in der Projektskizze dezidiert darzustellen.
Die Arbeitsziele und der erwartete Nutzen des Projekts sind präzise darzulegen. Die geplante Verwertung durch Dritte, z. B. durch Bereitstellung von Open Data, Publikationen, Open Source etc. an Programmierer, Wissenschaft, Kommunen etc. ist durch entsprechende Nachweise (z. B. in Form von Unterstützungsschreiben) zu hinterlegen, die den Bedarf an den Ergebnissen untermauern. Formlose Absichtserklärungen (LoI) können bereits als Anlage der Skizze beigefügt werden, damit diese in den Begutachtungsprozess einfließen. Sofern eine Einbindung von weiteren, nicht geförderten Partnern vorgesehen ist (z. B. durch Interviews, Workshops, Präsentationen etc.), ist diese bereits im Arbeitsplan zu verankern.
Datennutzung, Open Data
Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND bzw. der mCLOUD ist Voraussetzung für die Projektförderung: https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-datennutzung-erklaerung.html
Der Umfang der im Projekt vorgesehenen Open Data-Bereitstellung ist ein Bewertungskriterium im Gutachterverfahren und ist verbindlich in der Skizze darzustellen. Neben einer reinen Nutzung und Verarbeitung von offenen Daten als elementarer Baustein eines mFUND-Vorhabens müssen die veredelten Daten spätestens nach Projektende offen (z. B. über die mCLOUD) zur Verfügung gestellt werden.
Beispiele für bereitgestellte Datensätze aus mFUND-Projekten finden sich z. B. in der mCLOUD unter https://www.mcloud.de/.
Öffentlichkeitsarbeit, Begleitforschung, Vernetzung
Von den Projektpartnern wird eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungsformaten des Zuwendungsgebers bzw. der beteiligten Gebietskörperschaften, ein offener und konstruktiver Austausch über die Projektergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine projektübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Fördervorhaben bzw. Partnern vorausgesetzt.
2 Formale Voraussetzungen der Förderung und Hinweise
Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob bzw. inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind bzw. werden können.
Es sind nur solche Kosten bzw. Ausgaben zuwendungsfähig, die schlüssig erläutert und hinsichtlich ihrer fachlichen Notwendigkeit und des Bundesinteresses erkennbar dargestellt wurden. Zwingende Voraussetzung ist der erkennbare Datenbezug im Sinne der Förderrichtlinie sowie die inhaltliche Ausrichtung an den Ressortthemen des BMDV.
Reisemittel
Kategorie A: Reisekosten/-ausgaben bis zu 1 000 Euro können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt etc.).
Kategorie B: Inlandsreisekosten/-ausgaben in Höhe von bis zu 10 % der beantragten Gesamtkosten/-ausgaben können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt etc.). Bei darüberhinausgehenden Reiseausgaben/-kosten ist die gesamte Position in einer detaillierten Kalkulation bei Antragsaufforderung aufzuschlüsseln (Reiseort, Reisezweck, Reisedauer, Anzahl der Personen, Reisekosten/-ausgaben etc.). Auslandsreisekosten/-ausgaben sind dagegen immer detailliert zu erläutern und die Notwendigkeit darzustellen.
Unabhängig von der Pauschale/Vorkalkulation sind nur die tatsächlich entstandenen projektbezogenen Reisekosten/-ausgaben im Vorhaben abrechenbar und zuwendungsfähig. Diese müssen auf Anfrage nachgewiesen werden (gilt für alle Positionen). Auf Flüge ist, soweit möglich, zu verzichten. Die wirtschaftlich und sparsam angesetzten Kompensationskosten für Flugreisen sind zuwendungsfähig.
Behörden/Akteure mit hoheitlichen Aufgaben
Behörden/Akteure mit hoheitlichen Aufgaben als Skizzeneinreicher sollten vor der Einreichung mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüberhinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.
Stehen in einer Behörde/Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Vorhaben zur Verfügung, ist das behördliche/kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt besonders zu begründen.
Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de abrufbar.
- 1
- AGVO = Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
- 2
- FhG = Fraunhofer-Gesellschaft
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