Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung
Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung
gemäß der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Diesel-Bussen
der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr
1 Allgemeine Hinweise
Die in der Förderrichtlinie getroffenen Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Aufruf. Einzelne Regelungen werden durch diesen Förderaufruf ergänzt bzw. angepasst oder konkretisiert.
2 Fristen zur Antragseinreichung
Anträge zur Förderung von Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr und dieses Förderaufrufs sind bis zum 1. Juli 2019 beim Projektträger einzureichen (Ausschlussfrist).
Der Projektträger leistet auf Wunsch vorab eine allgemeine Beratung der Antragsteller und übermittelt seine Einschätzung zur Konformität der Antragsentwürfe mit den Anforderungen der Förderrichtlinie.
Für die geförderten Projekte wird eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2020 festgelegt.
3 Höhe des insgesamt zu bescheidenden Budgets
Für Förderungen gemäß diesem Förderaufruf stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung.
4 Höhe der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der sich auf der Grundlage der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben bemisst.
Auf der Grundlage der Entscheidung SA.51450 der Europäischen Kommission vom 14. November 2018 wird von Seiten des Bundes eine Förderquote von bis zu 80 % gewährt.
Eine Kumulierung mit Fördermitteln Dritter auf landesrechtlicher Grundlage für denselben Fördergegenstand ist bis zu einer Gesamtförderquote von 95 % möglich.
Co-Finanzierungen von Dritten sind unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift kann die geleistete Zuwendung bis zur vollen Höhe zurückgefordert werden. Der Rückforderungsbetrag ist zu verzinsen.
5 Bewilligungsverfahren
Berücksichtigt werden nur Anträge, die rechtsverbindlich unterschrieben in schriftlicher Form und vollständig (mit allen erforderlichen Unterlagen) bei der
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Referat II.2
Schloßplatz 9
26603 Aurich
(Bewilligungsbehörde)
eingegangen sind. Näheres regelt die Bewilligungsbehörde.
Die Bewilligungsbehörde kann nach eigenem Ermessen – insbesondere zur Vervollständigung des Antrags – Unterlagen nachfordern. Für die Nachreichung gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zugang der Nachforderung (Eingang bei der Bewilligungsbehörde). Falls bis zu diesem Zeitpunkt die Nachreichungen nicht eingetroffen sind, kann eine Ablehnung des Antrags erfolgen.
6 Anforderungen an die Anträge
Bei der Erstellung der Anträge sind die im Formular hinterlegten Ausfüllhinweise zu beachten. Die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen werden vom Projektträger über das Portal easy online bereitgestellt.
7 Priorisierung der Anträge
Die Anträge stehen im Wettbewerb zueinander.
Bei Zuwendungen nach diesem Förderaufruf werden die folgenden Kriterien in der untenstehenden Reihenfolge für eine Priorisierung herangezogen:
- a)
-
Anträge aus Kommunen mit bestehenden oder gerichtlich angeordneten Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Kfz werden bevorzugt gefördert. Kann nicht allen dieser Anträge entsprochen werden, erfolgt grundsätzlich eine Bewilligung der Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen postalischen Eingangs bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.
- b)
-
Anträge aus Kommunen ohne Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Kfz und mit einer NO2-Belastung von 45 µg/m3 oder mehr im Jahresmittel werden bevorzugt gefördert. Kann nicht allen dieser Anträge entsprochen werden, werden sie absteigend nach der Höhe ihrer Belastung gereiht.
- c)
-
Anträge aus weniger belasteten Kommunen, die sich auf die Nachrüstung von 50 Bussen oder mehr beziehen, werden bevorzugt gefördert. Kann nicht allen dieser Anträge entsprochen werden, werden sie absteigend nach der Anzahl der nachzurüstenden Busse gereiht.
Anträge, die auf der Grundlage der Bekanntmachung − Erster Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr vom 19. November 2018 (BAnz AT 30.11.2018 B8) – gestellt und nicht abschließend beschieden wurden, werden automatisch berücksichtigt und nach der obenstehenden Reihenfolge priorisiert.
Nicht alle Anträge werden notwendigerweise berücksichtigt.
8 Ansprechpartner
Ansprechpartner zu förderrechtlichen Fragen zur Förderrichtlinie und zu diesem Förderaufruf bei der Bewilligungsbehörde erreichen Sie unter den untenstehenden Kontaktdaten.
Hotline Dieselbusse: 0 49 41/6 02-6 88
E-Mail: Dieselbusse@bav.bund.de
Internet: http://www.bav.bund.de
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag
Dr. Norbert Salomon
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