Hausbesitzer, die ihre Heizsysteme auf umweltfreundlichere Alternativen umrüsten möchten, können bald von neuen Förderkrediten der KfW-Bank profitieren. Ab dem 27. Februar sollen Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern die Möglichkeit haben, entsprechende Anträge zu stellen.
Ein wesentliches Kriterium für die Förderung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Vertrags mit einem qualifizierten Fachbetrieb, der den Austausch der Heizungsanlage vornimmt. Dieser Vertrag muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Darüber hinaus ist eine rückwirkende Antragsstellung für Projekte möglich, die seit dem 1. Januar 2024 begonnen wurden.
In bestimmten Fällen kann die Förderung bis zu 70 Prozent der anfallenden Kosten abdecken, wobei der maximale Fördersatz auf 21.000 Euro begrenzt ist. Diese Initiative ist Teil eines größeren Bestrebens, den ökologischen Fußabdruck von Wohngebäuden zu reduzieren und die Energiewende im privaten Sektor voranzutreiben.
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