Zumindest ist das unsere Information, die wir in die Redaktion bekommen haben. So mancher Vermittler wollte sich den Rechtsanwalt wohl nicht vorschreiben lassen, dem er dann, wenn er von Kunden in die Beraterhaftung genommen werden sollte, mit seiner Interessenvertretung beauftragt. Recht hat er, sich nur für eine „Erstberatung“ an einen Rechtsanwalt zu wenden, dessen Reputation im Bereich der „Vermittlerhaftung“ nicht unbedingt so bekannt ist, wie zum Beispiel von anderen Kanzleien in München und Blielefeld, macht dann bei näherem Hinschauen, auch nicht unbedingt wirklich Sinn. Für den Rechtsanwalt, der hier vom Unternehmen Fonds Finanz empfohlen wurde, wäre das natürlich schon ein lohnendes Geschäft gewesen, der Betrag für die Erstberatung wäre dann wohl auch der geringste Betrag gewesen, der da aufzubringen ist. Wichtiger wäre, dass das Unternehmen Fonds Finanz sich aktiv an der Aufarbeitung des Skandals beteiligen sollte, denn der Druck von einem starken Partner wie Fonds Finanz ist etwas ganz anderes, als wenn der einzelne Vermitter dort auftritt. Fonds Finanz ist ein Unternehmen, welches immer dann sehr kommunukationsscheu ist, wenn man es auf kritische Dinge anspricht. Ob das auf Dauer eine gute Geschäftspolitik ist? Nun Norbert Porzaik wird das sicher irgendwann einmal so entschieden haben, unbequemen Dinge nach außen aus dem Weg zu gehen. Auch eine Entscheidung.
Sind viele Vermittler ohne VSH- Deckung? http://www.versicherungsbote.de/id/4829245/Captura-Partner-Fonds-Finanz-Verbraucher-Anwaelte/