Fonds und Beteiligungen wurden in der Vergangenheit oft als sichere Anlagen zur Altersvorsorge verkauft. Häufig werden Kunden bei Geldanlagen jedoch falsch beraten. Es gibt zahlreiche dubiose Angebote auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, die sich vermutlich vor allem für Anbieter rechnen. Ob sich die Anlage später für die Kunden auszahlt, bleibt offen. Vielfach droht der Totalverlust des angelegten Geldes, wie etwa im aktuellen Fall des insolventen Brennstoffherstellers „German Pellets“.
Grundsätze der Anlageberatung
In einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1993 hat der BGH festgelegt, dass im Beratungsgespräch zunächst der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlagenziel des Kunden geklärt werden müssen. Im Anschluss ist der Berater verpflichtet über das Produkt richtig, verständlich und vollständig zu beraten. Insbesondere muss er über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken aufklären.
Viele Berater patzen
Die Erfahrung zeigt hingegen: vielfach werden Anleger von ihren Beratern im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Es wird weder hinreichend geprüft, ob das empfohlene Produkt überhaupt zu dem Kunden passt noch setzt sich der Berater mit den zahlreichen Risiken der Anlage auseinander. Die Aufklärung ist daher oft mangelhaft. Sobald dem Anleger Ungereimtheiten auffallen, ist er aufgrund laufender Verjährungsfristen gefordert zu handeln.
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