Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AGHamburg(„Mutter-AG“)Amtsgericht Hamburg, HRB 83767Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Zweitmarkt AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 98038) („Tochter-AG“) mit der Mutter-AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwGDie Mutter-AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen Ihrer 100%igen Tochter-AG mit Sitz in der Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., § 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Grundkapital der Tochter-AG als übertragender Gesellschaft vollständig von der Mutter-AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Mutter-AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Tochter-AG nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Mutter-AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG. Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Mutter-AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Mutter-AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein Beschluss der Hauptversammlung der Tochter-AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Mutter-AG ist entbehrlich, da der Mutter-AG sämtliche Geschäftsanteile an der Tochter-AG gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG. Ab 23. Juni 2022 (dem Tag des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages) liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Mutter-AG, Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Mutter-AG und der Tochter-AG zur Einsicht der Aktionäre der Mutter-AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Mutter-AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift -auf Verlangen auch elektronisch- dieser Unterlagen.
Hamburg, den 23.06.2022
|
Kommentar hinterlassen