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Fondsdebakel Canada Gold Trust: Anleger setzt sich vor Bundesgerichtshof durch – Fondsgesellschaft nimmt Klage zurück

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Müssen Anleger zurückzahlen? Nein oder Ja

Mit einem Urteil vom 25.06.2018 hatte das Landgericht Berlin eine Klage der Fondsgesellschaft Canada Gold Trust I KG auf Rückzahlung der an die Anleger gewährten Ausschüttungen abgewiesen. Der von Rechtsanwalt Christian H. Röhlke aus Berlin vertretene Anleger musste das Geld also nicht zurückzahlen. Canada Gold Trust gab sich mit der Entscheidung nicht zufrieden und legte die vom Landgericht zugelassene Revision ein. Zu der für den 16.07.2019 geplanten Revisionsverhandlung kam es allerdings nicht, da die Fondsgesellschaft in letzter Sekunde die Revision zurückgenommen hat. Das Berliner Urteil ist damit rechtskräftig.

Welche Auswirkungen dieses Verhalten der Fondsgesellschaft für die Anlieger hat, kann noch nicht endgültig eingeschätzt werden, meint Rechtsanwalt Röhlke. „Die etwas überraschende Revisionsrücknahme legt nahe, dass die Fondsgesellschaft akzeptiert hat, dass die von ihr erhobenen Forderungen auf der Basis des Gesellschaftsvertrages nicht durchsetzbar sind. Das Landgericht Berlin hatte in dem angefochtenen Urteil klar festgestellt, dass eine Rechtsgrundlage für die Forderung der Gelder nicht vorhanden ist. Anleger, die dennoch mit Zahlungsansprüchen des Fonds konfrontiert sind, sollten in keinem Falle ohne vorherige kompetente anwaltliche Beratung vorgehen. Ob Anleger, die in der Vergangenheit bereits die Forderung der Fondsgesellschaft freiwillig erfüllt haben, ihr Geld noch einmal zurückverlangen können, prüfen wir derzeit. Anleger, die einen Vergleich geschlossen haben und deswegen die Forderung teilweise erfüllt haben, dürften allerdings keine Rückforderungsansprüche haben“, meint der Jurist.

60 € Mill. Euro im Feuer

Die insgesamt vier Gesellschaften aus dem Konglomerat Canada Gold Trust hatten von deutschen Anlegern über 60 Millionen € eingesammelt, um sie einer kanadischen Gesellschaft zum Zwecke der Goldförderung zur Verfügung zu stellen. Wie sich herausstellte, waren die auszubauenden Gebiete nicht ausreichend goldhaltig, und das Kapital der Anleger nebst den versprochenen Zinsen von 14 % pro Jahr zurückzuzahlen. Das Geld ist verloren, die von der Geschäftsführung propagierten Rettungsmaßnahmen scheinen derzeit nicht zu fruchten.
Rechtsanwalt Röhlke versucht für seine Mandanten, zumindest Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche durchzusetzen. Die Verantwortlichen sind teilweise auch Subjekte strafrechtlicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaften München und Mannheim. Zivilrechtlich konnten Schadensersatzansprüche gegenüber den Hintermännern der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditistin erfolgreich tituliert werden. Derzeit befindet sich die Angelegenheit in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, Außenstelle Freiburg. Ein rechtskräftiger Abschluss der Zivilverfahren ist nicht in Sicht.

„Die besten Chancen auf Schadensersatz haben Anleger, die von einem freien Kapitalanlagenvermittler im direkten Gespräch zum Abschluss der Kapitalanlage gebracht wurden. Viele Anleger haben allerdings über Onlineplattformen wie Dima24.de oder andere die Beteiligung gezeichnet. Dima24 ist insolvent, andere Plattformen haben weit reichende Haftungsausschlüsse sich geben lassen, sodass auch hier Schadensersatzansprüche nicht realisiert werden konnten. Bei dem klassischen Vertrieb durch den stationären Kapitalanlagenberater haben wir für unsere Mandanten jedoch gute Vergleiche abschließen können, sodass hier wenigstens etwas Geld zurück kam. Jeder Fall ist anders und sollte von einem spezialisierten Anwalt überprüft werden, „meint Rechtsanwalt Röhlke aus Berlin.

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