Startseite Allgemeines Fondsgesellschaften und Rechtssicherheit
Allgemeines

Fondsgesellschaften und Rechtssicherheit

Teilen

Der Beitritt zu einem Fonds kann als Haustürgeschäft gewertet und widerrufen werden. Der Fondszeichner hat in diesem Fall einen Anspruch darauf, den Wert seines Anteils zum Zeitpunkt des Widerrufs zurückzuerhalten. Steht der Fonds im Minus, muss sich der Zeichner entsprechend auch an den Verlusten beteiligen.

Zu diesem Urteil kommt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) unter dem Aktenzeichen C-215/08. Die EU-Richter bestätigen damit die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH), der dem EuGH durch Beschluss vom 05.05.2008 (Az.: II ZR 292/06) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte. Der EuGH sorgt mit dieser Entscheidung für mehr Rechtssicherheit für Fondsgesellschaften und deren Anteilseigner.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Merz und die Schuldenbremse: Gefangen in der eigenen Falle

Friedrich Merz ist in eine politische Falle getappt, die er sicherlich gerne...

Allgemeines

Anleger in Sorge: Droht ein neuer Anlageskandal?

Seit Wochen gibt es alarmierende Entwicklungen rund um ein Schweizer Unternehmen, das...

Allgemeines

Der „Bären-Betrug“ von L.A.: Vier Männer, ein Kostüm und jede Menge Kratzer

Los Angeles hat schon vieles gesehen, aber diese Geschichte toppt alles: Vier...

Allgemeines

The Onion kauft Infowars: Satire trifft auf Verschwörung

In einer Wendung, die selbst für die bizarre US-Politik kaum zu übertreffen...