Anlegerschutz

Fondskosten

jarmoluk (CC0), Pixabay
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Geht es darum, sich Gebühren auszudenken, zeigen sich Fondsgesellschaften äußerst kreativ. Im Phantasie-Fonds der Kreativ Investment GmbH haben wir all unsere Fundstücke zusammengestellt.

Beim Kauf von Anteilen am Phantasie-Fonds können Anlegern folgende Kosten entstehen:

I. Einmalgebühren

a) Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag beträgt 6 Prozent. Es steht der Gesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen.

b) Rücknahmeabschlag
Bei Festsetzung des Rücknahmepreises ist die Gesellschaft berechtigt, von dem Anteilswert einen Rücknahmeabschlag in Höhe von 1 Prozent vorzunehmen. Aktuell wird kein Rücknahmeabschlag berechnet.

II. Laufende Gebühren

a) Verwaltungsgebühr
Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Sondervermögens eine Verwaltungsvergütung, die maximal 2 Prozent pro Jahr beträgt. Aktuell bekommt die Gesellschaft 1,5 Prozent pro Jahr.

b) Depotbankvergütung
Die Depotbank erhält für die Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,3 Prozent pro Jahr. Derzeit werden 0,2 Prozent pro Jahr erhoben. Zusätzlich ist die Depotbank berechtigt, eine Transaktionsgebühr von bis zu 100 Euro je Transaktion, die nicht über die Depotbank getätigt wird, zu erheben, und zusätzlich eine Verwahrgebühr von bis zu 0,1 Prozent pro Jahr.

c) Weitere tägliche Vergütung
Neben den oben genannten Vergütungen erhält die Gesellschaft eine weitere tägliche Vergütung in Höhe von 0,75 Prozent pro Jahr. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen.

III. Sonstige Gebühren

Darüber hinaus gehen folgende weitere Aufwendungen zu Lasten des Sondervermögens:

  • Bankübliche Gebühren (Depot und Lagerstellen)
  • Laufende Kontoführung
  • Kosten für Druck und Versand der Berichte
  • Übersetzung, Bekanntmachung und Veröffentlichung von Berichten
  • Kosten der Verkaufsprospekte in den Ländern, in denen Anteile vertrieben werden
  • Prüfung des Sondervermögens
  • Analyse des Anlageerfolgs
  • Erstellung und Überprüfung eines externen Bonitäts-Ratings
  • Bonitätsbeurteilung des Sondervermögens
  • Änderung der Vertragsbedingungen
  • Erwerb, Verwendung oder Nennung eines Vergleichsmaßstabs, Finanzindizes, Finanzinstruments oder Vermögensgegenstandes
  • Einlösung der Ertragsscheine
  • Ertragsschein-Bogenerneuerung
  • Umschreibung der Globalurkunden
  • Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen
  • Verwaltung und Verwahrung eventuell anstehender Steuern
  • Prüfung und Geltendmachung von Rechtsansprüchen
  • Durchsetzung gerichtlicher und außergerichtlicher streitiger Ansprüche im Rahmen avon in- und ausländischen Kapitalsammelklagen, Wertpapiersammelklagen, Steuererstattungen oder entsprechenden Verfahren (bis zu 30 Prozent)
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der zugrunde liegenden Dividendenoptimierungsgeschäften stehen (bis zu 40 Prozent der Überschusserträge, die die Nettodividendenzahlungen übersteigen)
  • Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile
  • Gebühr für Treuhänder und Administrator
  • Register- und Transferstellengebühr
  • Gründungskosten
  • Etwaige Börseneinführungen
  • Börsennotierungen
  • Lizenzgebühren
  • Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen
    Zulassung zum öffentlichen Betrieb und Aufrechterhaltung eines Status
  • Performance Fee von bis zu einem Viertel, um die die Entwicklung des Fonds die Entwicklung des Vergleichsindex übertrifft (auch bei negativer Entwicklung möglich)
  • Wertpapierverleihprogramme und -geschäfte
  • Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (bis zur Hälfte)
  • Umtauschgebühr, die dem Ausgabeaufschlag der zu erwerbenden Anteilsklasse entspricht (Restbeträge unter 10 Euro werden einbehalten)
  • Ein angemessener Teil der Marketing- und Werbeaufwendungen
    Kosten für Vertrieb, auch Erfüllung aller Voraussetzungen und Folgepflichten eines Vertriebs der Anteile in anderen Ländern
    Unterstützende Sachleistungen für Vertriebspartner, zum Beispiel Mitarbeiterschulungen
  • Erlangen und Aufrechterhalten eines Status
  • Wirtschaftsprüfer
  • Maklergebühren
  • Marktmäßige Beauftragung Dritter
  • Kosten für Mitglieder des Verwaltungsrates
  • Kosten für Interessenverbände
  • Gebühr und Kosten des Portfoliomanagers
  • Versicherungen
  • Auflösung
  • Netzwerkkosten
  • Anteilsinhaberversammlungen auf Antrag der Anteilsinhaber
    Verbindlichkeiten aus Zusammenlegung, Verschmelzung und Umstrukturierung
  • Zinsen auf Darlehensaufnahmen
  • Kurssicherungsgeschäfte
  • Stimmrechtsvertretung
  • Transaktionskostenanpassung bei der Verwässerung
  • Vorbereitung, Prüfung, Hinterlegung und Veröffentlichung von Fondsreglements
  • Sonstige im Rahmen der Regulation fällige Zahlungen
  • Alle angemessenen, ordnungsgemäß belegten Spesen

Außerdem ist die Gesellschaft berechtigt, dem Sondervermögen alle außergewöhnlichen, unüblichen oder unerwarteten Kosten in Rechnung zu stellen.

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