Es gibt auch kluge Kleinanleger, das muss man hier auch einmal deutlich feststellen. Sie haben erkannt, dass dieses Investment wenig taugt, denn ob es dieses wie beschrieben überhaupt gibt, das weiß der Kleinanleger erst dann, wenn der Geldeinsammler auch den Zuschlag innerhalb der Zwangsversteigerung bekommen hat. Wenn man solch ein Investment anbietet, meine Damen und Herrn von Bergfürst, dann ist es auch Ihre Pflicht, dafür Sorge zu tragen, das die Anleger s o f o r t das von ihnen einbezahlte Geld zurückbekommen und nicht erst Monate oder Jahre später. Wohlgemerkt ohne alle die angepriesenen Sicherheiten. Zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem klar ist, dass der Geldeinsammler die Immobilie nicht bekommt. Ohne Zinsen, auch das wollen wir dann einmal anmerken. Ihre Kosten hat der Geldeinsammler zu tragen, denn er muss ja am besten wissen, ob er das unternehmerische Risiko eingehen will. In Ihrer Konstruktion ist das Risiko zu Lasten des Kleinanlegers ein wenig ungleich verteilt. Möglich, dass der Kleinanleger das hier gemerkt hat und weiterzieht.
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