Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Josef Steinhoff, Graben-Neudorf, mit Bescheid vom 2. April 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Herr Steinhoff muss sich die lediglich formal von der „Ford International Capital Ltd.“ betriebenen Einlagengeschäfte (Bekanntmachung der BaFin vom 25. September 2012) zurechnen lassen. Diese in Hongkong ansässige Briefkastenfirma hat Herr Steinhoff gründen lassen, um die Gelder der Kapitalgeber für eigene Zwecke verwenden zu können. Somit betreibt nicht die „Ford International Capital Ltd.“, sondern Herr Steinhoff selbst das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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