Die in den letzten Wochen entstandenen Hochwasserschäden verdeutlichen die Notwendigkeit, sich gegen witterungsbedingte Naturgefahren abzusichern. Dabei ist und bleibt die Elementarschadenversicherung bei Wohngebäuden essenziell. Mit den aktuellen Überschwemmungen hat eine erneute Diskussion begonnen, wie mehr Häuser gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden abgesichert werden können. Unter Abwägung möglicher Eingriffe in Grundrechte schlägt der vzbv ein gestuftes Verfahren vor.
Begleitet von einer Informationskampagne soll das Leitbild einer Allgefahrenabsicherung (einschließlich sämtlicher Naturgefahren) für die Wohngebäudeversicherung im Versicherungsvertragsgesetz festgeschrieben werden. Danach wird Verbraucherinnen und Verbrauchern zunächst ein umfassender Versicherungsschutz angeboten werden. Sie haben aber die Möglichkeit, die Elementarabsicherung aktiv abzuwählen.
Zwei Jahre nach Einführung der Allgefahrenabdeckung sollte evaluiert werden, ob diese Maßnahme ihre Wirkung entfaltet hat. Sollte sich herausstellen, dass es für bestimmte Verbrauchergruppen mit erheblichem Aufwand verbunden ist, Versicherungsschutz zu erlangen, die Versicherungsprämien so abschreckend hoch sind, dass der Versicherungsschutz abgewählt wird oder die Verbreitung der Absicherung nicht mindestens 80 Prozent erreicht, wird die Einführung einer Versicherungspflicht notwendig.
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