In einer aktuellen Initiative setzen sich Kinder- und Jugendärzte in Deutschland für eine bedeutsame Veränderung im Umgang mit Kinderkrankschreibungen ein. Sie plädieren dafür, die Notwendigkeit ärztlicher Bescheinigungen bei leichten Erkrankungen von Kindern aufzuheben. Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Hubmann, betont, dass die derzeitige Praxis, auch bei Bagatellerkrankungen eine offizielle Krankschreibung zu verlangen, sowohl die Arztpraxen als auch die Ärzteschaft mit unnötigen Aufgaben belaste. Hubmann, der seine Meinung in der renommierten „Ärztezeitung“ kundtat, weist zudem darauf hin, dass Ärzte oft gar nicht in der Lage seien, zu beurteilen, ob die Anwesenheit eines Elternteils zu Hause zur Betreuung des erkrankten Kindes notwendig sei oder ob die Situation anders bewältigt werden könne.
Die derzeitige Regelung erfordert von Eltern, bereits am ersten Tag einer Kinderkrankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, was zu einem erheblichen administrativen Aufwand führt und häufig die Praxen überlastet. In einem vielversprechenden Schritt zur Entlastung von Eltern, Ärzten und dem Gesundheitssystem plant Bundesgesundheitsminister Lauterbach nun eine Reform: Künftig soll eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag des Kindes erforderlich sein. Diese geplante Änderung könnte eine signifikante Erleichterung für alle Beteiligten bedeuten und zugleich die Effizienz im Gesundheitswesen steigern, indem sie die Fokussierung auf ernsthaftere Fälle ermöglicht und Ressourcen schont.
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