Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 7. August 2024 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Neuordnung des Ladesäulenrechts veröffentlicht. Der vzbv begrüßt die geplanten Verbesserungen, sieht aber weiteren Handlungsbedarf.
Positive Aspekte des Entwurfs:
– Verpflichtende Preisangabe für punktuelles Laden an öffentlichen Schnellladepunkten, auch für Bestandssäulen
– Ad hoc-Ladepreis und Blockiergebühren müssen direkt an der Ladesäule angegeben werden
– Kilowattstunde (kWh) als einzig zulässige Bemessungsgröße für Elektrizität
Forderungen des vzbv:
1. Preisangabepflicht auch für Ladepunkte unter 50 kW Leistung
2. Verbraucherfreundlichere Regelung von Blockiergebühren:
– Keine Blockiergebühren zwischen 22 und 6 Uhr
– Beschränkung auf Gebiete mit hoher Nachfrage
– Bemessung am tatsächlichen Strombezug
3. Keine Blockiergebühren, solange das Fahrzeug noch lädt
Der vzbv betont, dass pauschale Blockiergebühren nicht der Lebenswirklichkeit von E-Autofahrer:innen entsprechen und ein Hindernis für den Umstieg auf Elektromobilität darstellen können. Besonders kritisch sieht der Verband die derzeitige Praxis, dass Fahrzeuge nach vier Stunden von der Ladesäule entfernt werden müssen, auch zu nachfrageschwachen Zeiten oder in Gebieten mit geringer Auslastung.
Die Stellungnahme unterstreicht die Bedeutung einer verbraucherfreundlichen öffentlichen Ladeinfrastruktur für die Akzeptanz der Elektromobilität. Preistransparenz und leicht verständliche Informationen zu zusätzlichen Kosten wie Blockiergebühren sind aus Sicht des vzbv unerlässlich.
Kommentar hinterlassen