Eine Pflichtkennzeichnung auf Lebensmitteln darf nicht verschlüsselt werden. Sie muss für Verbraucher schnell erkennbar sein, fordert die Verbraucherzentrale Hessen. Für Lebensmittel, die unter Anwendung der Gentechnik hergestellt wurden, ist eine klare, unmittelbar sichtbare, gut lesbare und auch verständliche Kennzeichnung auf dem Produkt erforderlich. Daher wäre die Kennzeichnung in Form eines Strichcodes inakzeptabel. Eine Überprüfung mit dem Smartphone während des Einkaufs ist praxisfern. Wer kein Smartphone besitzt oder es nicht benutzen möchte, wäre nicht in der Lage, die Kennzeichnung zu entschlüsseln.
Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher lehnt den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln ab. 75 Prozent der Deutschen wollen einer Emnid-Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zufolge auf der Verpackung erkennen können, ob ein Lebensmittel mit Hilfe von Gentechnik hergestellt wurde.
Welche Kennzeichnungspflichten bestehen für den Einsatz von Gentechnik in Lebensmitteln?
Landen gentechnisch veränderte Organismen als Zutat oder Bestandteil einer Zutat direkt im Lebensmittel, so ist die eindeutige Kennzeichnung EU-weit gewährleistet. Die Mehrheit der Verbraucher lehnt Gentechnik auch für die Fütterung von Nutztieren ab. Trotzdem müssen Hersteller konventioneller tierischer Lebensmittel nicht angeben, ob sie gentechnisch erzeugte Futtermittel einsetzen. Diese bestehende Kennzeichnungslücke muss geschlossen werden. Eine eindeutige, klare und verpflichtende Kennzeichnung für mit Gentechnik erzeugte Eier, Milch, Fleisch und daraus hergestellte Produkte ist längst überfällig, damit Verbraucher frei wählen können.
Nur bei Bioprodukten ist ausgeschlossen, dass die Tiere gentechnisch verändertes Futter erhalten, bei Produkten mit dem Label „Ohne Gentechnik“ ist es weitgehend ausgeschlossen.
Quelle:VZ Hessen
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