Die Insolvenzforderung, die vom Insolvenzverwalter der EYEMAXX Real Estate AG im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH eingereicht wurde und sich auf 36.920.317,19 Euro beläuft, wurde nach einer Begutachtung durch einen bestellten Kurator vollständig anerkannt. Zum aktuellen Zeitpunkt bleibt ungewiss, wann und in welchem Umfang Zahlungen aus der Insolvenzmasse an die EYEMAXX Real Estate AG geleistet werden, die auf dieser Forderungsanmeldung basieren.
Bezüglich der Anleihe mit der ISIN DE000A289PZ4, bekannt als „besicherte Anleihe 2020/2025“, haben Untersuchungen der Insolvenzverwalter von EYEMAXX Real Estate AG und Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH zu Bedenken geführt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Sicherung der Anleihe aufgrund eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr ungültig sein könnte. Des Weiteren gibt es erhebliche rechtliche Zweifel an der Gültigkeit der Pfandrechte an Superädifikaten, die sich im Besitz von Unternehmen der Eyemaxx-Gruppe befinden, wie zum Beispiel bei dem Superädifikat in Innsbruck. Der für die Anleiheemission 2020/2025 gewählte Mechanismus der „Pfandrechtsübertragung“ bei Superädifikaten gilt als nicht durchführbar bzw. unzulässig. Zur Klärung dieser Angelegenheit wird derzeit ein Rechtsgutachten durch den Insolvenzverwalter der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse bis Ende Februar 2024 erwartet werden.
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