Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, den aktiven Vertrieb hochriskanter Finanzprodukte an Kleinanleger beschränken oder gar ganz verbieten zu wollen. „Der vzbv fordert seit Jahren Schritte zur stärkeren Regulierung des Grauen Kapitalmarkts, wo Anbieter gerade unerfahrene Kleinanleger in komplexe und riskante Geschäfte locken“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. Der Fall des Genussrechteanbieters Prokon, von dessen Insolvenzanmeldung 75.000 Anleger betroffen sind, zeigt die hohen Risiken des Grauen Kapitalmarkts, die mit kaum regulierten Unternehmensbeteiligungen, wie Genussrechten oder geschlossenen Fonds, verbunden sind. Vor diesen Risiken müssen Kleinanleger angemessen geschützt werden. Dies sei angesichts der Marketing- und Vertriebsmethoden im Graumarktbereich allein mit Warnhinweisen nicht zu bewerkstelligen, so Mohn.Das Gros der Verbraucher investiert in den Finanzmarkt mit dem Ziel der Altersvorsorge – sie spielen nicht mit ihrem Geld. Sie brauchen deshalb eine Schutzvorschrift, mit der sichergestellt wird, dass Hochrisikoprodukte nicht ins Portfolio gelangen können, wenn es um Altersvorsorge geht. Professionellen Anlegern, die spekulieren wollen, soll der Zugang zu diesen Produkten dagegen nicht versperrt werden.Vielleicht ruft Frau Mohn ja mal Herrn Billen auf seinem Handy an. Den sollte sie doch kennen.
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