Im Regierungsentwurf zum neuen Bundesdatenschutzgesetz sind bedeutende Vorschläge für eine verbraucherschützende Regulierung des Bonitäts-Scorings durch Wirtschaftsauskunfteien enthalten. Dieser Entwurf zielt darauf ab, eine faire und transparente Datenverarbeitung gesetzlich abzusichern. Derzeit führt die Nutzung von Bonitäts-Scores immer wieder dazu, dass Telekommunikations- oder Kreditverträge abgelehnt werden oder bestimmte Zahlungsarten im Online-Handel für Verbraucher:innen nicht zur Verfügung stehen. Der Vorschlag stellt daher einen ersten wichtigen Schritt dar, um Verbraucher:innen vor diskriminierenden Scores zu schützen. Allerdings bedarf der Entwurf einer Erweiterung, um in der Praxis effektiv zu wirken.
Dorothea Mohn, Leiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:
„Die gesetzlichen Anforderungen dürfen nicht bei den Auskunfteien haltmachen, sondern müssen auch die Unternehmen berücksichtigen, die Scores in ihrer Vertragsentscheidung nutzen. Sonst laufen die geplanten Transparenzvorgaben ins Leere.“
Der vzbv fordert:
Prüfung der praktischen Relevanz von Scores: Im Gesetzgebungsverfahren muss konkretisiert werden, wann ein Score in der Praxis einer Vertragsentscheidung „maßgeblich“ zugrunde liegt. Diese Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss spezifiziert werden, um die praktische Wirksamkeit der neuen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bewerten zu können.
Beibehaltung des Ausschlusses bestimmter Daten: Der vorgeschlagene Ausschluss von Adressdaten, Daten aus sozialen Medien, besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Kontoinformationen und dem Namen muss beibehalten werden, um eine faire und diskriminierungsfreie Datenverarbeitung sicherzustellen.
Qualitätsanforderungen und Zertifizierungsstellen: Es bedarf konkreter Qualitätsanforderungen und deren Überwachung durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Dies soll gewährleisten, dass Verträge nur auf Grundlage qualitativ hochwertiger Bonitäts-Scores abgelehnt werden.
Konkretisierung der Transparenzanforderungen: Die im Grundsatz sinnvollen Transparenzanforderungen an Auskunfteien müssen weiter konkretisiert werden, um eine nachvollziehbare Darstellung der Score-Berechnung und -Nutzung sicherzustellen.
Informationspflicht der Unternehmen: Unternehmen, die negative Scores in ihre Vertragsentscheidungen einfließen lassen, müssen verpflichtet werden, Verbraucher:innen über den verwendeten Score, die berechnende Stelle und die Rolle des Scores in der Vertragsentscheidung zu informieren.
Streichung der geplanten Einschränkung des Auskunftsrechtes: Die geplante Einschränkung des Auskunftsrechtes aufgrund von Geschäftsinteressen muss gestrichen werden. Sowohl die Datenschutz-Grundverordnung als auch das Bundesdatenschutzgesetz enthalten bereits ausreichende Schutzvorschriften für derartige Unternehmensinteressen.
Mit diesen Forderungen zielt der vzbv darauf ab, die gesetzliche Regulierung so zu gestalten, dass sie in der Praxis umfassend und wirksam zum Schutz der Verbraucher:innen beiträgt. Die Einbeziehung der Unternehmen, die Scores nutzen, ist dabei ebenso essenziell wie die Sicherstellung einer fairen, transparenten und qualitativ hochwertigen Datenverarbeitung durch die Auskunfteien.
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