Natürlich muss man dies als geschädigter Anleger machen, wenn man seine berechtigten Forderungen an die genannten Unternehmen hat.
Der Insolvenzverwalter wird sie erst einmal beruhigen und ihnen sagen, „er wird sich bei ihnen melden“.
Trotzdem sagen wir, sollten die Anleger offensiv ihre Forderung dem Insolvenzverwalter schriftlich über einen Rechtsanwalt stellen. Das raten auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr und Rechtsanwalt Jens Reime den Anlegern, die geschädigt sind.
Für beide Rechtsanwälte ist auch klar, dass beide Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, denn das Handeln der Darmstädter Staatsanwaltschaft lässt dem Unternehmen gar keine andere Chance, denn die Staatsanwaltschaft in Darmstadt hatte die Konten des Unternehmens gesperrt und das noch vorhandene Vermögen gesichert.
Mit dieser Maßnahme begann dann aber auch eine Frist für die Geschäftsführer zu laufen, in der sie eben die Insolvenz anmelden mussten für ihre Unternehmen, wollten sie nicht in die Insolvenzverschleppung hineinrutschen.
Eine Möglichkeit der Unternehmensfortführung sehen beide Rechtsanwälte nicht, denn der Name ist sicherlich im Markt nicht mehr vermittelbar.
Auch der Vertrieb wird sicherlich nicht mehr für das Unternehmen arbeiten wollen. Wer soll dann noch Umsatz machen für das Unternehmen?
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