Allgemeines

Fortschritt

Teilen

Kaffeemaschinen dürfen seit 1. Januar 2015 nur noch in den Verkauf kommen, wenn sie eine sogenannte Abschaltautomatik haben. Das bedeutet, dass die Funktion, um den Kaffee warm zu halten, nach einer vorgegebenen Zeitspanne automatisch beendet wird. Damit soll Energie und Geld gespart werden. Fließt der Kaffee in eine Isolierkanne, beträgt die Wartezeit fünf Minuten. Geräte ohne Kanne bleiben 40 Minuten lang angeschaltet. Kapselmaschinen und Vollautomaten schalten schon eine halbe Stunde nach dem letzten Brühzyklus ab oder eine Stunde, nachdem die Funktion zum Vorwärmen der Tasse aktiviert wurde.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Warum stellt sich Friedrich Merz nicht als Gegenkandidat im Bundestag zur Wahl gegen Olaf Scholz, das wär doch die Lösunge

Die Idee, dass die CDU ihren eigenen Kanzlerkandidaten – in diesem Fall...

Allgemeines

Die USA werden deutsche Güter mit Sonderzöllen belegen, dann sollte Deutschland das auch tun!

Die USA exportieren eine Vielzahl von Produkten nach Deutschland, und die Handelsbeziehungen...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom 7. Oktober...

Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung...